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Themen: 82

Thema: Bezeichnung des Arbeitgebers

2407 mal gelesen   2407 mal gelesen
Michael Stender
Verfasst am 18.03.2010 um 12:17 Uhr

Hallo zusammen!

Mal eine Frage, die nicht das Programm selbst betrifft:

Muss eigentlich dieses alberne "(haftungsbeschränkt)" unbedingt auch auf Lohnabrechnungen erscheinen, wenn der Arbeitgeber eine UG oder eine UG & Co KG ist? Das "Umfeld" der Arbeitnehmer geht das doch nichts an.

Ich sehe allerdings auch keine technische Möglichkeit, es auf der LA zu unterdrücken und bei den KK- und LSt.-Meldungen nicht. Entweder gibt man es in den Firmenstammdaten ein oder nicht.

Gruß

Michael

Maike Voß
Verfasst am 18.03.2010 um 12:23 Uhr

Hallo,
leider kann ich Ihre Frage im Moment noch nicht ganz nachvollziehen, können Sie mir evtl. so eine Abrechnung mal aufs Fax legen, damit ich sehe, wo Sie diese Eintragung mit "haftungsbeschränkt" meinen?
Herzliche Grüße und vielen Dank.
Maike Voß
LohnFix Team

Christiane Nettler
Verfasst am 18.03.2010 um 14:06 Uhr

Hallo, es geht wohl um die sog. "Mini-GmbH".

http://www.ug-gesellschaft.de/

Auf der verlinkten Seite wird weiter unten darauf hingewiesen, dass mit dem Zusatz "UG haftungsbeschränkt" firmiert werden muss. Die Lohnabrechnungsbelege sind offizielle Dokumente, ergo muss auch der korrekte Name drauf stehen, und nicht irgendeine Fantasiebezeichnung. Mal abgesehen von diesem Umstand, wird es sicherlich schwierig, zwei Namensversionen ins Programm zu bringen, eine für die Arbeitnehmerausdrucke, und eine für die offiziellen Stellen wie Krankenkassen, Finanzamt etc.

MfG Christiane Nettler