Verfasst am
13.10.2010 um 09:16 Uhr
Hallo Herr Winkhaus
hier meine Info Über 40 Millionen Lohnsteuerkarten aus Papier stellen die Gemeinden jedes Jahr aus. 2010 endet diese Ausgabe, denn ab nächstem Jahr sollte eigentlich ein elektronisches Verfahren (ELStAM - steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) die Papierkarte ablösen. Da ELStAM sich jedoch verzögert, müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten 2010 weiter aufbewahren.
Im Rahmen von ELStAM soll eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern alle relevanten Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber elektronisch bereit stellen. Da das neue System jedoch erst 2012 einsatzbereit ist, bleibt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Übergangsjahr 2011 gültig. Arbeitgeber sollten die Karte daher nicht vernichten.
Im nächsten Jahr ist das Finanzamt für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zuständig. Neben einigen Übergangsregelungen stellt das Finanzamt auf Antrag auch eine Bescheinigung für Beschäftigte aus, die bisher noch keine Lohnsteuerkarte besitzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie 2011 zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Weitere Informationen zu ELStAM finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
MfG Karmann |