Maike Voß |
Verfasst am
19.07.2011 um 14:54 Uhr
Hallo,
es würde ein Vorschuss auf den nächsten Monat(e) als Bezug zum Nettolohn eingegeben, so dass die Abrechnung auf Null aufgeht. Der Vorschuss ist dann in den späteren Monaten wieder als Abzug vom Nettolohn wegen Vorschuss einzugeben. Herzliche Grüße LohnFix Team |