Verfasst am
21.03.2016 um 16:58 Uhr
Habe ein Frage zu unserem 75 Jährigen (Senior-Chef) der noch als Aushilfe fleißig mitarbeitet.
Er ist seit 4.1.2016 arbeitsunfähig, die 6-Wochen Lohnfortzahlungsfrist ist nun vorbei, er ist aber weiterhin nicht arbeitsfähig.
Habe seit dem 4.1. "arbeitsunfähig geringfügig Beschäftigter" eingetragen.
Ist das korrekt oder muss es sein "arbeitsunfähig Vollrentner". Unterschied?
Hinweis: Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, jedoch ist die BG noch am untersuchen, ob es als solcher anerkannt wird (...Verschleiß).
Vielen Dank für Ihre Hilfe
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