Gier |
Verfasst am
04.04.2018 um 17:38 Uhr
Guten Abend zusammen,
im Krankheitsfall geringfügig Beschäftigte geben wir diese auch mit Arbeitsunfähigkeit geringfügig Besch. in den Fehlzeiten an. Ein Erstattungsantrag war im Januar auch noch möglich. Ab Februar sind keine Erstattungsanträge mehr zu beschriften. Ich finde nirgends eine Info das dies geändert/abgeschafft wurde.
Der Erstattungsantrag der Angestellten auf Steuerkarte für 02/2018 war dahingehend noch möglich.
Ich bitte hier um kurze Hilfe.
Vielen Dank Daniela Gier |