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Silke Klotz |
Verfasst am
28.02.2020 um 13:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Bohnen,
die SOKA-BAU hat einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer (Rentner, geringfügig beschäftigt, letzte Lohnabrechung 07/2019) Urlaubsabgeltung für 2018/2019 gezahlt.
Es besteht keine Sozialversicherungspflicht (Märzklausel). Es ist von uns der Pauschalbetrag von 28% an die Bundesknappschaft zu zahlen und eine 54er-Meldung zu erstellen. Die Lohnsteuer hat die SOKA-BAU abgeführt.
Wie ist das im Programm zu handhaben? Zahlung nach Austritt, dann einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und Abzug vom Nettolohn, damit keine Auszahlung entsteht. Beitragsnachweis, welcher SV-Schlüssel (6500) und Personengruppe (109) für 13% KV und 15% RV? Ich habe Verschiedenes probiert, bekomme es aber nicht hin.
Ferner ist noch ein BG-Beitrag zur Berufsgenossenschaft zu leisten, da die Unfallversicherung in der Märzklausel nicht gilt. Die Meldung für 2019 ist erfolgt. Wie erstellt man die Korrektur oder muss man erst stornieren?
Im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen Silke Klotz |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
28.02.2020 um 15:22 Uhr
Guten Tag Frau Klotz,
wenn letzte Lohnabrechung 07/2019 war, dann klingt "Zahlung nach Austritt" nach der besten Lösung. Da es in Ihrer Frage um eine Reihe von Einzelfragen geht, ist der beste Weg die Abrechnung per Fernwartung mit uns durchzuführen, Sie können gerne hier anrufen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Silke Klotz |
Verfasst am
04.03.2020 um 11:41 Uhr
Sehr geehrter Herr Bohnen, vielen Dank für Ihre Hilfe bei diesem speziellen Fall. Mit freundlichen Grüßen Silke Klotz |
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