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Themen: 174

Thema: Urlaubsabgeltung SOKA-BAU

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Silke Klotz
Verfasst am 28.02.2020 um 13:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Bohnen,

die SOKA-BAU hat einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer (Rentner, geringfügig beschäftigt, letzte Lohnabrechung 07/2019) Urlaubsabgeltung für 2018/2019 gezahlt.

Es besteht keine Sozialversicherungspflicht (Märzklausel). Es ist von uns der Pauschalbetrag von 28% an die Bundesknappschaft zu zahlen und eine 54er-Meldung zu erstellen.
Die Lohnsteuer hat die SOKA-BAU abgeführt. 

Wie ist das im Programm zu handhaben? Zahlung nach Austritt, dann einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und Abzug vom Nettolohn, damit keine Auszahlung entsteht. Beitragsnachweis, welcher SV-Schlüssel (6500) und Personengruppe (109) für 13% KV und 15% RV? Ich habe Verschiedenes probiert, bekomme es aber nicht hin.

Ferner ist noch ein BG-Beitrag zur Berufsgenossenschaft zu leisten, da die Unfallversicherung in der Märzklausel nicht gilt.
Die Meldung für 2019 ist erfolgt. Wie erstellt man die Korrektur oder muss man erst stornieren?

Im Voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Silke Klotz
Ulrich Bohnen
Verfasst am 28.02.2020 um 15:22 Uhr

Guten Tag Frau Klotz,

wenn letzte Lohnabrechung 07/2019 war, dann klingt "Zahlung nach Austritt" nach der besten Lösung. Da es in  Ihrer  Frage um eine Reihe von Einzelfragen geht, ist der beste Weg die Abrechnung per Fernwartung mit uns durchzuführen, Sie können gerne hier anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Silke Klotz
Verfasst am 04.03.2020 um 11:41 Uhr
Sehr geehrter Herr Bohnen,
vielen Dank für Ihre Hilfe bei diesem speziellen Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Klotz