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Technische Fragen rund um LohnFix
Themen: 174

Thema: Kug / Rechnerische Leistungssätze

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Westphal, Gabi
Verfasst am 22.04.2009 um 15:03 Uhr
Hallo, ich habe jetzt zum ersten Mal Kurzarbeit mit LohnFix berechnet. Gerade rief die Agentur für Arbeit zurück, das wohl das Programm die Kurzarbeit nicht richtig berechnet. Nach deren Meinung wäre nicht die richtige Tabelle zur Berechnung des Kug hinterlegt. Ich sollte mich direkt an Sie wenden. Das Kug wir an den Chef ausbezahlt, aber unter Vorbehalt. Kann mir jemand weiterhelfen? Gabi Westphal
Gabi Westphal
Verfasst am 23.04.2009 um 10:32 Uhr

Hallo,

danke für die schnelle Hilfe. Unter Firmenverwaltung - Sonstiges - Kug - Steuern - ab Juli hat funktioniert. die alte Arbeitsamt Tabelle für die Berechnung von Kug hat sich wieder eingestellt und Kug wird berechnet wie das Arbeitsamt es z. Zt. wünscht.

Gabi Westphal

Werkzeugbau Seitz
Verfasst am 27.04.2009 um 16:28 Uhr

Hallo muss ebenfalls erstmals KUG berechnen.

Habe jedoch schon auf der vorläufigen Abrechnung gesehen, dass sich die rechnerischen Leistungssätze mit der Liste von der Agentur für Arbeit (Stand Januar 2009) unterscheidet! Muss ich irgendwelche Einstellungen beachten?

Vielen Dank

LohnFix-Team Helmut Bitter
Verfasst am 29.04.2009 um 10:23 Uhr

Guten Tag Herr Seitz;
das ist richtig, die Einstellung wie bei Frau Westphal (oben) ist zu wählen. Der Grund liegt in folgendem:

neuer Lohnsteuertarif 2009 und KUG Ausfallgeldtabelle
Einige Arbeitsämter haben die Ausfallgeld-Tabellen noch nicht auf den neuen Lohnsteuertarif umgestellt, obwohl seit dem 6. März rückwirkend ab Januar 2009 geltend! Diese Arbeits­Ã¤mter verlangen, dass mit dem alten Lohnsteuertarif für die KUG-Berechnung gearbeitet wird. Deshalb können Sie in LohnFix einstellen, ab wann der neue Lohnsteu­ertarif für die KUG-Berechnung gelten soll.
Unter „Stammdaten / Firmenver­waltung“ können Sie in LohnFix auf der Lasche „Sonstiges“ mit einem Monats­schalter einstellen, ab wann der neue Lohnsteuertarif für die Berechnung des KUG gültig sein soll. Stellen Sie unter dem Text „Neue Steuertarif 2009“  â€žfür KuG ab“ den Monat ein.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Bitter

PS Die Nicht-Abstimmung von Arbeitsamt (alter LSt-Tarif) und Finanzamt (neuer Tarif ist gesetzlich vorgeschrieben) gewährt einen tiefen Einblick, wie Bestimmungen verschiedener Verwaltungen sich ineinander verstricken und dann verheddern können. Den Arbeitgebern wird es auf die Schultern gelegt, einen Weg zu finden, der die Unstimmigkeit reduziert oder die gegensätzlichen Bestimmungen verarbeitet.
In diesem Fall mit der Einstellung und den Funktionen dahinter gelöst