LohnFix-Team Helmut Bitter |
Verfasst am
29.04.2009 um 10:23 Uhr
Guten Tag Herr Seitz; das ist richtig, die Einstellung wie bei Frau Westphal (oben) ist zu wählen. Der Grund liegt in folgendem:
neuer Lohnsteuertarif 2009 und KUG Ausfallgeldtabelle Einige Arbeitsämter haben die Ausfallgeld-Tabellen noch nicht auf den neuen Lohnsteuertarif umgestellt, obwohl seit dem 6. März rückwirkend ab Januar 2009 geltend! Diese Arbeitsämter verlangen, dass mit dem alten Lohnsteuertarif für die KUG-Berechnung gearbeitet wird. Deshalb können Sie in LohnFix einstellen, ab wann der neue Lohnsteuertarif für die KUG-Berechnung gelten soll. Unter „Stammdaten / Firmenverwaltung“ können Sie in LohnFix auf der Lasche „Sonstiges“ mit einem Monatsschalter einstellen, ab wann der neue Lohnsteuertarif für die Berechnung des KUG gültig sein soll. Stellen Sie unter dem Text „Neue Steuertarif 2009“ „für KuG ab“ den Monat ein.
Mit freundlichen Grüßen Helmut Bitter
PS Die Nicht-Abstimmung von Arbeitsamt (alter LSt-Tarif) und Finanzamt (neuer Tarif ist gesetzlich vorgeschrieben) gewährt einen tiefen Einblick, wie Bestimmungen verschiedener Verwaltungen sich ineinander verstricken und dann verheddern können. Den Arbeitgebern wird es auf die Schultern gelegt, einen Weg zu finden, der die Unstimmigkeit reduziert oder die gegensätzlichen Bestimmungen verarbeitet. In diesem Fall mit der Einstellung und den Funktionen dahinter gelöst |