Verfasst am
23.09.2010 um 10:37 Uhr
Hallo Herr Bohnen, wir haben ab dem 01.09.10 einen Azubi bei uns im Betrieb, den ich auch am 01.09.10 mit Grund 20(Sofortmeldung) gemeldet habe. Am 21.09.10 ist die Abrechnung gemacht worden + gleichzeitig die Anmeldung Grund 10. Da der Azubi im September 4 Tage krank war erhält er laut Schreiben der Krankenkasse 23.09.10 Krankengeld, der erst nach 4-wöchiger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht (wußte ich nicht). Wenn ich die Lohnabrechnung storniere geht die Differenz ja in den Oktober, aber es erscheinen alle beiden Meldungen Grund 20+10 noch einmal bei zu versenden. Die Meldungen wären ja somit doppelt! Ist das korrekt? Liebe Grüße aus dem Schwarzwald Susi Heid |