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Technische Fragen rund um LohnFix
Themen: 175

Thema: Lohnabrechnung Gleitzone

2483 mal gelesen   2483 mal gelesen
Anke Frank
Verfasst am 22.02.2011 um 15:29 Uhr
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Arbeitnehmerin, beschäftigt seit 01.07.2009, erhält mtl. 401,- € Gehalt + 100,- € Zulage. Da in der Gleitzone, weicht das RV/KV-Brutto ab. Änderungen an den Daten der Arbeitnehmerin wurden mit Jahreswechsel nicht vorgenommen, da nicht angefallen. Im Januar wird mir ein RV/KV-Brutto von 499,55 € angezeigt, im Februar verwandelt sich das jetzt wie von Geisterhand auf 424,31 €.
Da der Januar bereits abgeschlossen ist, habe ich diesen storniert, in der Hoffnung, dass dort jetzt das RV/KV-Brutto geändert (ebenfalls auf 424,31 €) erscheint. Denkste!
Im gleichen Mandanten rechne ich noch einen Arbeitnehmer in der Gleitzone ab, da gab es diese Porbleme nicht.
Wo kann der Fehler liegen?

Danke!
Anke Frank
Maike Voß
Verfasst am 22.02.2011 um 16:06 Uhr
Hallo Frau Frank,
in diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn Sie die Daten an den Support bitte senden.
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix Team
Anke Frank
Verfasst am 22.02.2011 um 19:18 Uhr
Gerne. Aber: Wie mache ich das?
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 22.02.2011 um 23:03 Uhr

Grund sind die SV-Tage, wenn Eintritt im Laufe des Monats Januar ... dat is doch logi ..., dass eine zeitanteilige Umrechnung erfolgt.

zum Storno:
1. Vorsicht statt Mut und den Grund hierfür nochmal bedenken;
2. Vorsicht und in den Erläuterungen nachschauen;
3. Vorsicht und den Support kontaktieren.

Über 50% aller Stornos dürften aus nicht stichhaltigem Grund erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Anke Frank
Verfasst am 24.02.2011 um 09:52 Uhr
Hallo, Herr Bohnen,

der Arbeitnehmer ist seit dem 01.07.2009 beschäftigt, das Problem betrifft den Januar 2011.
Aber ich habe den Fehler gefunden. Ich hatte (Kriegt man darauf Rente?) statt Krankengeld - Lohnfortzahlung das Krankengeld -  KK in der Fehlzeit erfasst. Der Hinweis auf die SV-Tage war entscheidend, Danke!
Damit ist die Stornierung wohl doch gerechtfertigt.

MfG
Anke Frank