Ulrich Bohnen, Seyfried Informatik |
Verfasst am
17.01.2012 um 14:19 Uhr
Sehr geehrtes "Buchhalterlein",
für die Anliegen der Arbeitgeber und buchführenden Stellen habe ich viel Verständnis, an der Meldelast sind wir ja nahe genug dran (oft näher als die genannten Anwender). Zugleich sehe ich - zB hier -, dass die Ansprüche der Arbeitgeber und buchführenden Stellen an den zeitlichen Ablauf mitunter so gefasst werden, dass Buchungen und Meldungen 'früher als nach Kalender' erfolgen sollen.
Hierzu ist zu sagen: Wer zu früh oder zu spät kommt, den bestraft das Leben (auch wenn es 99 mal zuvor gegangen sein mag). Zu früh: weil sich am Ende die 'Tatsachen' geändert hatten, denn es waren im Moment der Meldung nur angenommene Sachverhalte. Zu spät: weil es Mahngebühren gibt oder ähnliches.
Die Erstattung ist - wie der Name sagt - eine Teil-Rückzahlung des fortgezahlten Lohns. Zur Tatsache wird der Vorgang erst im Folgemonat. Dass eine Buchung verlangt wird, ergibt sich aus dem zeitlichen Ablauf und zweitens datentechnisch daraus, dass es im Lohnkonto eines Eintrags bedarf, aus dem sich das Programm die erforderlichen Informationen holen kann (Höhe des Verdiensts, Zeiten, Krankenkasse ...). Nicht die zeitliche Flexibilität in LohnFix ist zu erhöhen, sondern der Ablauf auf der den Antrag stellenden Seite ist auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |