Verfasst am
12.01.2016 um 23:09 Uhr
Guten Tag Herr Giesmann,
danke für Ihren Kommentar zur LohnFix-Zeiterfassung und danke für die Frage, die sich im Dezember vielen zwangsläufig stellt.
Zunächst: Zuletzt wurde für die "verstetigten Stunden" die Möglichkeit geschaffen, für jeden Monat differierend die verstetigte Stundenzahl zu hinterlegen. Das gibt maximale Flexibilität.
Nun zu Ihrer Frage "Teilfeiertag Heiligabend und Silvester", zu der es eine passende Lösung gibt: Der 24. und der 31.12. sind offiziell normale Arbeitstage. Im Hilfe-ABC ist die gesetzl. Lage unter Stichwort Feiertage erklärt. Eine generelle Lösung 'halber Tag ist Feiertag' ist daher nicht möglich.
Eine betriebsindividuelle und damit für die jeweiligen betrieblichen Regelungen passende Lösung geht wie folgt: Hinterlegen Sie bei den Arbeitnehmern einen halben (oder einen ganzen) Tag Sonderurlaub. Dann wird die Sollzeit um genau diesen Anteil gekürzt und der Gleitzeitsaldo entsprechend ausgewiesen. Sonderurlaub kann an allen möglichen Tagen (Rosenmontag oder Tag des Betriebsausflugs) hinterlegt werden und bewirkt, dass die ausgefallenen Arbeitsstunden nicht als Fehlstunden gezählt werden.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |