D. Röchter |
Verfasst am
20.12.2018 um 09:24 Uhr
Hallo, Wie kann ich jeweils für Heiligabend und Silvester einen halben Tag Sonderurlaub und einen halben Tag Urlaub erfassen? Es geht immer nur eins. Die Arbeitnehmer brauchen bei uns nur einen halben Tag Urlaub für diese Tage nehmen der restliche halbe Tag wird als Feiertag gerechnet. Alternativ würde auch ein halber Feiertag und ein halber Urlaubstag gehen. Vielen Dank D.Röchter |