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Martin Holik |
Verfasst am
20.12.2011 um 12:11 Uhr
Ich möchte eine Meldung (40 Ende der Beschäftigung kurfristige) absenden. Dabei bekomme ich eine Fehlermeldung "Meldung 40: DBME149 TTSC unzulässig oder nicht gem. Anl 5  gem Rundschreiben"
Kann mir jemand sagen, wie ich aus dieser Falle herauskomme? Ich habe diesen Mitarbeiter öfter als "Kursfristig". Immer mal ein bis 3 Tage wenn es sehr eng wird. Daher sind die Stammdaten seit Jahren korrekt gespeichert und verarbeitet worden. Den neue SVS - Schlüssel habe ich auch eingetragen und geprüft. Danach muss eigentlich alles laufen. Die Sofortmeldung hat ja seinerzeit auch funktioniert?
Martin |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
20.12.2011 um 23:03 Uhr
Guten Tag Herr Holik, die Meldung weist auf eine unplausible Eingabe im Zusammenhang mit dem neuen Tätigkeitsschlüssel ab 1. Dezember hin. Um den konkreten Grund zu finden, sind genauere Informationen erforderlich. Bitte an den Support wenden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
21.12.2011 um 16:15 Uhr
Guten Tag Herr Holik, lt. Aussage des Kollegen ist evtl. bei Ihnen das SV-Kernprüfungsprogramm aus November im Einsatz. Mit aktualisiertem Programm sollten Sie keine Fehlermeldung zum TK-Schlüssel erhalten. Bitte um eine Bestätigung: mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Martin Holik |
Verfasst am
21.12.2011 um 20:11 Uhr
Hallo Herr Bohnen, hatte eigentlich vorgestern, bevor ich die Meldung erstellt habe ein Update geholt und installiert. Dennoch kam die Fehlerrmeldung. Nach Ihrem Beitrag heute habe ich ein weiteres Update geholt (es waren neue Dateien im Updatekasten). Dannach habe ich die Datei neu generiert und sie wurde auch gesendet. Dann habe ich die "Alte" Meldung auf "gesendet" gesetzt, da man sie ja nicht "löschen" kann.
Somit wurde durch das aktuelle Update der Fehler behoben bzw. die Fehlermeldung uasgeschaltet.
Danke Martin Holik |
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