Verfasst am
11.06.2012 um 13:52 Uhr
Hallo,
aus der Abteilung "Freude an der BG":
Wir sind Personaldienstleister und beschäftigen Mitarbeiter, die wir im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund von Dienstverträgen an Entleiher überlassen. Die gleichen Mitarbeiter führen für uns aber auch Werkverträge durch. Da das Ganze duchaus auch in einem Monat vorkommt, wird das zum Problem.
Die BG möchte nun die Lohnsummen nach Werk- und Dienstvertrag aufgeteilt haben, da für die beiden Vertragsverhältnisse unterschiedliche Gefahrenkalssen gelten.
Meine Frage: geht das irgendwie elegant zu verbuchen? Ich bin dankbar für jede Idee!
Mit betrübten Grüßen aus Hannover Jochen Borsdorf |