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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: Sonn- und Feiertagszuschlag

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Max Ganal
Verfasst am 21.10.2012 um 11:00 Uhr

 Hallo liebes Lohnfix-Team

Wir überlegen uns, künftig evtl. Steuer- und SV-freie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit zu bezahlen.


Über das Lohnfix-Programm kann ich den Grundlohn und den Zuschlag hierfür eingeben.


Beispiel: Gearbeitete Stunden am Sonntag x Grundstundenlohn 10 x 12,00 - 120,00

                 zzgl. Sonntagszuschlag 50 %                                                                        60,00

                Gesamt                                                                                                             180,00



Der für die Berechnung des Sonntagszuschlages basierende Grundlohn, hier 120,00 EURO, ist eigentlich bereits im Brutto von beispielsweise 2.000,-- EURO enthalten. So, daß ich bei obigem Beispiel das Brutto wieder um die 120,00 EURO kürzen muß.


Beispiel: Brutto                                          2.000,00

                Sonntagsgrundlohn                     120,00

                Zuschlag                                           60,00

                Korrektur Sonntagsgrundlohn   -120,00



Gibt es bei Lohnfix die Möglichkeit, den Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit so zu verschlüsseln, daß nur der zusätzliche Zuschlag (natürlich Steuer- und SV-frei) in die Abrechnung mit einließt?


Beispiel: Brutto           2.000,00

                 Zuschlag           60,00


Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Max Ganal

Christiane Nettler
Verfasst am 22.10.2012 um 13:27 Uhr

...das Lohnfix-Team ist wohl beschäftigt....Smilie

Hallo Herr Ganal,

ich habe das so gelöst bei meinen AN mit festem Gehalt:

Einfach zusätzlich die Lohnart "steuerfreier Bezug" mit entsprechendem Stundensatz nehmen + in der Kommentarspalte die Zuschlagsbezeichnung + Prozentsatz. eintragen.  Zusätzlich kann man noch per Textzeile Erläuterungen + Zeiten eintragen. Kann man alles per Klick mitnehmen in den nächsten Monat und die Daten entsprechend anpassen.

Mit freundlichen Grüssen Christiane Nettler

Max Ganal
Verfasst am 23.10.2012 um 11:33 Uhr
Danke Frau Nettler für Ihren hilfreichen Tipp!

Hab's mal testweise ausprobiert: der "steuerfreie Bezug" wird Steuer- und SV-frei verbucht. Und die Kommentarspalte reicht für die notwendige Erläuterung vollkommen aus.

Wir sind derzeit erst in der Entscheidungsfindung, ob und inwieweit wir Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit vergüten. Auf jeden Fall gut, im Vorfeld zu wissen, daß und wie es funktioniert.

Danke nochmals für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Max Ganal