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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: Anfängerfragen

1658 mal gelesen   1658 mal gelesen
Niemandwichtiges
Verfasst am 06.11.2012 um 22:10 Uhr

Hallo,

wir haben eine Unternehmergesellschaft (also GmbH Recht) mit zwei geschäftsführenden Gesellschaftern.
Beide Geschäftsführer betreiben die Tätigkeit im Nebenerwerb.
Wir testen aktuell Lohnfix für die Gehaltsberechnung und haben folgende Fragen:

- Die geschäftsführenden Gesellschafter sind ja Sozialversicherungsbefreit. Welchen Sozialversicherungsschlüssel müssen wir verwenden ? 0000 ?

- Welchen Tarif (A/B) müssen wir verwenden

Vielen Dank ! Ansonsten gefällt das Programm bisher super !

Christiane Nettler
Verfasst am 07.11.2012 um 11:43 Uhr

Hallo,

SV-Schlüssel = 0000, Personengruppe= 0 (kein SV-Mitglied),   Steuertarif vermutlich B

Alles unter Vorbehalt, da noch mehr Details eine Rolle spielen könnten. Sie sollten sicherheitshalber den Steuerberater befragen.
Ansonsten ist auch die Lohnfix-Hilfe recht ergiebig, aber das wissen Sie ja sicher schon!

Mit freundlichen Grüssen
Christiane Nettler

Yvonne Simons, LohnFix
Verfasst am 07.11.2012 um 12:50 Uhr

Guten Tag,
aus dem Text unter 'Hilfe', 'A-B-Steuertarif': 

Für nicht-rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt der B-Tarif in den folgenden Fällen:

-    Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit;
-     ebenso Arbeitnehmer, wenn ihnen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter zusteht (etwa: Beschäftigte bei Kirchen und bei Trägern der Sozialversicherung, Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer mit einer Versorgungszusage).

(zur Definiton des Personenkreises des Tarifs B siehe: §10c Abs.3 EStG und LStR 120)

Die Lohnsteuer im Falle des B-Tarifs in den Steuerklassen I bis IV ist etwas höher, da für diesen Personenkreis, der nicht-rentenversicherungspflichtig ist, die Vorsorgepauschale geringer ist.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Simons, LohnFix

Ulrich Bohnen, Seyfried Informatik
Verfasst am 07.11.2012 um 14:55 Uhr

Anmerkung am Rande:
Es ist in der Tat üblich, sich in Foren anonym zu äußern. Dieses Forum stellt evtl. eine Ausnahme dar.

Da es beim Sachthema 'Buchführung' keine Berührungsängste geben braucht, möchten wir die Teilnehmer bitten, die Gepflogenheit beizubehalten.
Ulrich Bohnen

PS: Oder die anonym gestellten Fragen riskieren, gelöscht zu werden ...