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Themen: 855

Thema: Kurzarbeit Betriebsurlaub

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Denise Schultheiß
Verfasst am 19.12.2012 um 11:14 Uhr
Hallo,

wir haben in der Kurzarbeitszeit einen Betriebsurlaub (im Dezember). Dieser Betriebsurlaub darf nicht mit in die Kurzarbeit eingerechnet werden. Er wird aber im Istentgelt dazugerechnet. Das darf ja nicht sein. Wie bekomme ich die Stunden für den Betriebsurlaub aus dem Istentgelt raus, bzw. was muß ich eingeben?
Vielen Dank im voraus!

Grüße

Denise Schultheiß
Pfenning
Verfasst am 19.12.2012 um 15:06 Uhr

Hallo Frau Schultheiß,
Sie fangen ja gleich mit exotischen Fällen an.

Wird diese Zeit bezahlt oder nicht?

Falls es bezahlt wird, warum sollte dieses Entgelt nicht bei Istentgelt stehen?

Klar, daß man darf für diese Zeit keine Ausfallzeit wegen Kug berechnen.

Welche Zahlen will hier das Arbeitsamt sehen?

Mit freundlichen Grüßen

V. Pfenning

Denise Schultheiß
Verfasst am 19.12.2012 um 17:17 Uhr
Hallo Herr Pfenning,

als der Herr vom Arbeitsamt bei uns war und uns überprüft hat, sagte er, dass unser Betriebsurlaub nicht zum KUG mit eingerechnet wird. Ich habe die Abrechnung wie folgt aufgebaut:

Stundenlohn   (Urlaubstage/Feiertage im Betriebsurlaub)          25 Stunden (wird alles ganz normal von uns bezahlt)
Stundenlohn   Istentgelt KUG                                                 30 Stunden   (= tatsächlich gearbeitete Stunden)

KUG: Sollentgelt                                                                   60 Stunden   (=Sollzeit ohne Betriebsurlaubszeit)


Nun folgendes Problem:
Bei der KUG-Abrechnung steht jetzt unten:

Sollentgelt 60 Stunden (das paßt)                       
Istentgelt 55 Stunden (paßt nicht, da der Betriebsurlaub nicht mit  in die Kurzarbeit reingerechnet werden
darf. Es dürfen nur 30 Stunden sein.)


Das mindert natürlich gewaltig das Kurzarbeitergeld. Oder hab ich einfach bloß ein Denkfehler? Ich brauche dringend Rat. Am Freitag muß ich abrechnen, eben wegen unserem Betriebsurlaub ab nächste Woche.
Schon mal danke für die schnelle Antwort.

Grüße

Denise Schultheiß


Pfenning
Verfasst am 19.12.2012 um 18:35 Uhr

Hallo Frau Schultheiß,
ich vermute, daß es hier um ein Mißverständnis geht.

Möglicherweise hat der Herr vom Arbeitsamt gemeint, daß während des Betriebsurlaubs dürfen keine Fehlzeiten wegen Kug berechnet werden.

Bisher war es immer umgekehrt: das Arbeitsamt hat verlangt das Istentgelt zu erhöhen.

Beispiel:
Anfang der Beschäftigung am elften des Monats.
Bis Monatsende – 16 Arbeitstage, davon Ausfall wegen Kug – 5 Tage.
Nehmen an als Brutto 100,00 EUR pro Tag.

Normalerweise hätte man hier eingegeben : Sollentgelt = 1600,00 EUR und Istentgelt = 900 EUR.

Aber Arbeitsamt ist damit nicht zufrieden und verlangt das Ist- und Sollentgelt zu erhöhen.

Nehmen an, das bis 10 waren noch 8 Arbeitstage.
Für diese 8 Arbeitstage (wo tatsächlich nicht gearbeitet wurde) hätte man noch Brutto 800,00 EUR.
Um die gewünschte vom Arbeitsamt Abrechnung zu bekommen, muss man jetzt eingeben:

Sollentgelt = 2400 EUR (1600 + 800)
Istentgelt = 900 EUR
Fiktives Istentgelt = 800 EUR.

Damit wird erreicht, daß wegen des Progressionsvorbehalts bei der Steuerberechnung ist
bei der zweiten Variante das Kurzarbeitergeld etwas kleiner.

Um den letzten Betrag (800 EUR), einzugeben wurde im Programm eine versteckte
Lohnart "Kug: fiktifes Istentgelt" eingefügt.

Mit dieser Lohnart kann man viel erreichen, aber ich muss genau wissen,
welche Zahlen das Arbeitsamt in diesem Fall sehen will.

Mit frendlichen Grüßen

V. Pfenning

Denise Schultheiß
Verfasst am 20.12.2012 um 09:28 Uhr
Hallo Herr Pfenning,

also ich habe gerade mit dem Arbeitsamt telefoniert. Die Urlaubstage und Feiertage dürfen im Istentgelt und Sollentgelt mit eingerechnet werden. Also es ist jetzt alles klar. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Schöne Feiertage.

Grüße

Denise Schultheiß