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3131 mal gelesen |
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Denise Schultheiß |
Verfasst am
02.04.2013 um 10:53 Uhr
Sehr geehrtes Lohnfixteam,
ich habe unseren Werkstudenten abgerechnet und vergessen den Austritt (15.03.2013) zu hinterlegen. Nun habe ich die Abrechnung storniert und bei der neuen Abrechnung hat das Programm die Lohnsteuer komplett anders berechnet. Und zwar folgendermaßen:
Alte Abrechnung ohne Austritt: Steuerrechtl. Abzüge 151,95 € Neue Abrechnung mit Austritt: Steuerrechtl. Abzüge  25,28 €
Was ist denn richtig? Ich verstehe es nicht warum das ein Unterschied macht.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schultheiß
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Christiane Nettler |
Verfasst am
02.04.2013 um 14:45 Uhr
Hallo Frau Schultheiß, für mich sieht das aus wie: voller Monat mit Kl. 6, aber Monat bis 15.03. mit Kl.1 abgerechnet. Haben Sie zwischendurch ELStAM-Daten abgeholt, die jetzt die alten Steuerdaten überschrieben haben? Mit freundlichen Grüßen - Christiane Nettler |
Denise Schultheiß |
Verfasst am
02.04.2013 um 18:58 Uhr
Nein, ich habe das 1/4 Stunde später bemerkt und gleich mit Autritt berichtigt. Aber wenn ich den Austritt wieder rausnehme, wird die Lohnsteuer wieder anders berechnet.
Was ist jetzt richtig. Mit Elstam kann das nichts zu tun haben, denke ich..sonst würde es ja immer gleich berechnen, oder? |
Denise Schultheiß |
Verfasst am
02.04.2013 um 19:09 Uhr
Denise Schultheiß hat folgendes geschrieben:Nein, ich habe das 1/4 Stunde später bemerkt und gleich mit Autritt berichtigt. Aber wenn ich den Austritt wieder rausnehme, wird die Lohnsteuer wieder anders berechnet.
Was ist jetzt richtig. Mit Elstam kann das nichts zu tun haben, denke ich..sonst würde es ja immer gleich berechnen, oder? Außerdem habe ich Elstam noch nicht abgerufen.
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Christiane Nettler |
Verfasst am
02.04.2013 um 19:20 Uhr
Dann weiß ich auch nicht, wo der Fehler steckt. Von der Logik her müßte ein halber Monat bei gleichem Lohn höhere Steuerabzüge produzieren. Nach Ihren Angaben ist es aber genau umgekehrt. Bitte noch mal ganz genau schauen, ob alle Angaben (Datum, Steuerklasse etc.) stimmen. Sonst bleibt nur das Einsenden an den Support.... Viele Grüße - Christiane Nettler |
Denise Schultheiß |
Verfasst am
03.04.2013 um 08:36 Uhr
Sehr geehrte Frau Nettler,
es ist genau, wie sie es gesagt haben, also umgekehrt. Sorry. Also dann paßt das so?
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schultheiß
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Christiane Nettler |
Verfasst am
03.04.2013 um 11:00 Uhr
ääääh - das habe ich jetzt irgendwie nicht verstanden.... Vorschlag: Sie geben einfach mal die Daten - März-Lohn, Steuerklasse, Zeitraum. Dann mache ich mal eine Vergleichsabrechnung. MfG Christiane Nettler |
Denise Schultheiß |
Verfasst am
03.04.2013 um 11:17 Uhr
Also gut:
Steuerklasse 1 Werkstudent 106 SV Schlüssel 0100, Austritt 15.03.
Stundenlohn                                 849,75 Stundenlohn bez. Überstd.            37,29 Stundenlohn Zuschlag 20%             7,46 Fahrgeld 15% AG                             30,00 Stundenl. Nachz. Lohnerhöhung    193,05 Eimalzahlung Urlaubsstunden        254,93 Bruttentgelt                                  1372,48
Jetzt bin ich gespannt, was bei Ihnen rauskommt.
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Christiane Nettler |
Verfasst am
03.04.2013 um 12:03 Uhr
So, habe nachgestellt. Fahrgeld 30,00 pauschal besteuert, Einmalzahlung 254,93 - alles andere als laufendes Entgelt, richtig? voller Monat: Lst + Soli auf laufende Bezüge = 23,41    Dazu 36,92 Lst+Soli auf Einmalzahlung. bis 15.03.: Lst + Soli auf laufende Bezüge = 141,30     Dazu 36,92 Lst+Soli auf Einmalzahlung. Die Lohnsteuer auf lfd. Entgelt müßte bei Ihnen auch so sein. Die auf Einmalzahlung kann abweichen, da hier ja hochgerechnet wird auf Jahreslohn. Kirchensteuer habe ich ausgespart. MfG Christiane Nettler |
Denise Schultheiß |
Verfasst am
03.04.2013 um 16:30 Uhr
Um ca. 10 € weicht die LST ab. Lassen wir es gut sein. Meine Fragen sind beantwortet. Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schultheiß |
Christiane Nettler |
Verfasst am
03.04.2013 um 16:39 Uhr
Passt scho, sagt man in Österreich! |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
07.04.2013 um 17:13 Uhr
Zu dieser Frage folgende Erläuterung: Eintritt, Austritt während des Monats. In diesem Fall reduziert sich die Zahl der Steuertage. Es wird nicht aus der Monatstabelle, sondern aus der Tagestabelle für einen Tag gerechnet und mit der Anzahl der Steuertage multipliziert. Es führt zur Besteuerung aus einer höheren Progressionsstufe. Diese Berechnung aus der Anzahl der Steuertage ist vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung geht dabei davon aus, dass vor dem Eintritt (bzw. nach dem Austritt) eine Beschäftigung in einer anderen Firma vorliegt.
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