Lohnfix - Forum
LohnFix Forum LohnFix Forum
zur Startseite   zur Startseite Zur Foren-Startseite   Zur Foren-Startseite
 
 


Hier finden Sie Beiträge die Älter sind als 5 Tage. Allgemein
Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: Zuschuß Krankengeld

1798 mal gelesen   1798 mal gelesen
Denise Schultheiß
Verfasst am 11.04.2013 um 10:37 Uhr
Sehr geehrtes Lohnfixteam,

1. eine Mitarbeiterin von uns hat einen Anspruch auf Krankengeld seit 01.04.2013. Da in unserem Unternehmen eine Lohnerhöhung vorgesehen ist und unsere kranke Mitarbeiterin auch profitieren soll, möchten wir ihr gerne einen Krankengeldzuschuß gewähren. Wie buche ich den Zuschuß ein? Oder gibt es eine bessere Lösung als der Zuschuß, da dieser ja Lohnsteuer- und SV-pflichtig ist?



Mit freundlichen Grüßen

Denise Schultheiß
Denise Schultheiß
Verfasst am 11.04.2013 um 11:16 Uhr
Denise Schultheiß hat folgendes geschrieben:

Ich habe jetzt den Button gefunden, allerdings zieht das Programm keine Lohnsteuer und SV-Beiträge ab. Wie ändere ich das?
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 11.04.2013 um 15:34 Uhr

Hallo Frau Schultheiss,

zunächst ist die Frage, wie wir mit grundlegenden Fragen 'wie führe ich abc in der Lohnabrechnung aus?' umgehen sollen, nachdem in diesem Forum die Frage zur LSt bei Eintritt/Austritt geklärt wurde.

Das nachvollziehbare Vorgehen ist: Erst sind die LohnFix-Erläuterungen nachzuschlagen, hier das Stichwort Krankengeld.   Diese allgemeinen Erläuterungen erneut hier niederzulegen, kann es nicht sein.

Zweite Auskunftstelle in SV-Fragen ist die Krankenkasse. Die zwei maßgeblichen Gründe hierfür sind ebenfalls in den Erläuterungen niedergelegt unter "Häufige Fragen", Wer gibt Auskunft?

Drittens können Sie gerne über die LohnFix-TelNr die verbleibende Frage mit uns erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
----------------------------------------------------------------------

aus den Erläuterungen:

Zuschuss zum Krankengeld
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld, so unterliegt dieser Zuschuss der Steuerpflicht. Bei Zahlungen bis 50 Euro/Monat ist die Freiheit von SV-Beiträgen gegeben (Bagatellgrenze). Wenn der Zuschuss über 50 Euro liegt und wenn 90% des Nettoarbeitsentgelts durch das Krankengeld abgedeckt sind, was i.d.R. der Fall ist, dann sind SV-Beiträge zu zahlen. Die Ermittlung der genauen Höhe erfolgt aus einem Vergleich des Netto-Arbeitsentgelts und der Entgeltersatzleistung (Krankengeld). Die Höhe der Entgeltersatzleistung wird dem Arbeitgeber von der Krankenkasse elektronisch übermittelt, nachdem der AG der Kasse das Vergleichsnettoarbeitsentgelt übermittelt hat (vgl. auch Berichte II, 'elektronische Entgeltbescheinigungen' und Schalter 'Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt' auf der Karteikarte 'Betrieb').

Fazit zum Zuschuss:
Fortlaufende Zahlungen während des Bezugs von Krankengeld über 50 Euro lohnen den Abrechnungsaufwand nicht.