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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: Elternzeit / Teilzeitbeschäftigung

1328 mal gelesen   1328 mal gelesen
Silvia Toll
Verfasst am 26.07.2013 um 12:36 Uhr

Hallo,

 

bei uns ist eine Mitarbeiterin z.Z. im Mutterschutz. Ab Oktober möchte sie gern innerhalb der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten für 20 h in der Woche.

Ändere ich einfach nur die Wochenstunden bei den Stammdaten der Mitarbeiterin oder gibt es eine andere Verfahrensweise?

 

Viele Grüße

 

Silvia Toll

Maike Voß
Verfasst am 26.07.2013 um 12:51 Uhr

Guten Tag,

die Mitarbeiterin muss in diesem Fall dupliziert werden!

Hier ein Auszug aus der LohnFix-Hilfe:

Beschäftigung während der Elternzeit

Eine geringfg. Beschäftigung kann in der Elternzeit aufgenommen werden, in der bisherigen oder  einer anderen Firma. Im Falle der bisherigen Firma sind zwei Abrechnungen zu erstellen - die Null-Gehaltsabrechnung und die neue geringfügige Abrechnung. Hierfür wird die Person  unter 'Optionen', 'Person duplizieren', Option b), doppelt angelegt.
Bei einer im Umfang reduzierten normalen Weiterbeschäftigung wird der Verdienst hieraus auf das Elterngeld angerechnet.