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Denise Schultheiß |
Verfasst am
11.09.2013 um 11:52 Uhr
Sehr geehrtes Lohnfix-Team,
ich habe eine Mitarbeiterin, die im August geheiratet hat und sich die Steuerklasse geändert hat. Wenn ich die Monatsliste abrufen möchte, sagt er mir, dass die Monatsliste für August bereits abgerufen wurde, was ja auch stimmt. Natürlich ist sie noch mit der alten Steuer-klasse aufgeführt. Wann steht die Monatsliste für September bereit? Wir haben jetzt ja schon den 11.09. und ich möchte sichergehen, dass Elstam die richtige Steuerklasse abruft und ob noch Handlungsbedarf seitens meiner Mitarbeiterin besteht.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen Denise Schultheiß |
LohnFix-Team Helmut Bitter |
Verfasst am
11.09.2013 um 14:55 Uhr
Guten Tag,
die ELStAM-Daten könenn für einen Monat hier z.B. September immer erst in der 1. Woche des Folgemonats zur Verfügung stehen. Also können Sie die Werte für die Lohnabrechnung September auch erst in der 1. Woche des Oktober abholen. Sie haben ja auch mit der Lohnabrechnung September bis zum jeweilgen 10. des Folgemonats hier 10. Oktober Zeit, da Sie die Lohnsteueranmeldung erst bis zu diesem Termin an die Behörden senden müssen.
Deshalb gleich an dieser Stelle nochmals der Hinweis, immer diesen Zeitraum bis zum 10. des Folgemonats ausnutzen und nicht vorher nur für die vorgezogenen Kassennachweise die Abschlussübersicht auf "abgeschlossen" stellen. Damit kann man solche und andere Änderungen noch für den zurückliegenden Monat vornehmen, ohne den Monat "stornieren" zu müssen.
mfG
Helmut Bitter |
Denise Schultheiß |
Verfasst am
11.09.2013 um 15:22 Uhr
Danke für die Info.
Ja aber wir machen ja die lohnabrechnung bereits am 1. Des Folgemonats. Das heißt, wenn die Steuerklasse falsch ist, muß ich erstmal falsch abrechnen,
da meine kollegin ja nicht so schnell zum Finanzamt gehen kann. Sehe ich das richtig? Oder, wenn wir auf Nummer Sicher gehen wollen, muß meine Kollegin
vorsichtshalber schon im September zum Finanzamt gehen?
Grüße Denise Schultheiß |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
11.09.2013 um 19:47 Uhr
Sehr geehrte Frau Schultheiß,
Wie ist der Ablauf? --- Eine Erläuterung:
1. Die Rückmeldung seitens ELStAM "Monatsliste für August" ist sehr unglücklich formuliert. Es wird ein Verständnis des Ablaufs vorausgesetzt, dass ELStAM-Anwender natürlich erst erwerben müssen.
2. Wir sind nur die Poststelle für die Hin- und Zurückmeldung der Elstam-Daten. Wenn der Wortlaut in Elstam lautet: "Monatsliste für August", dann ändern wir das besser nicht. "Orginal" geht vor (subjektiver) "Schönheit" oder "Verständlichkeit".
3. Unsererseits sollte sicher auf die Texte der Finanzverwaltung hingewiesen werden: https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php. Hier finden sich viele Erläuterungen incl. 31-Seiten FAQ. Das Studium dieser Seiten wird helfen, in den angesprochenen Detailfragen eine Antwort zu finden. Anmerkung: Dass die Abläufe von ELStAM nicht selbstverständlich sind, ist den Autoren der Texte nicht bewusst. Auch die scheinbar einfachen und selbstverständlichen Dinge bedürfen einer Erläuterung.
4. Die "Monatsliste für August" wird den Arbeitgebern Anfang September (zwischen dem 1. und spätestens dem 5. September) von den Behörden bereitgestellt. Diese Monatsliste enthält alle Änderungen, die den Behörden bis Ende August bekannt geworden und bearbeitet sind. Nach einer abgeholten Monatsliste erneut eine Änderungsliste anzufordern, führt zu keinem neuen Ergebnis (es programmseitig gesperrt, Hinweis wird gegeben). Eine neue ELStAM-Liste "für September" --- grrr für die Datenhersteller stimmt der Name, an die Datenabholer denkt natürlich niemand ---- kann es erst wieder ab 1. Oktober geben.
5. Wie zügig der Ablauf bei Änderungen ist, wie schnell die amtlichen Meldewege sind, liegt außerhalb unserer Kenntnis und außerhalb des ELStAM-Verfahrens (wann gibt das Rathaus die Info über Geburt, Heirat etc. weiter? Ist nach Umzug die An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt?)
6. Wenn die "Monatsliste August" (die besser nur "Änderungsliste" oder "Änderungsliste per 1. Sept." hieße) geänderte Steuermerkmale enthält, dann werden diese immer mit einem Gültig-Ab-Datum mitgeteilt. Das Gültig-Ab-Datum kann in der Gegenwart, Zukunft oder Vergangenheit liegen. Im letzteren Fall sind Vormonate zu stornieren und neu abzurechnen.
Wegen des Gültig-Ab-Datums ist es nicht entscheidend, wann die Änderungsliste abgeholt wird. Eine erst im Dezember abgeholte Änderungsliste enthält die gleichen Informationen, die evtl. schon im September bereitlagen. Bei späteren Anfragen und Abholen ist das Risiko von Rückrechnungen höher. Ganz Vermeiden lassen sich diese aber auch durch regelmäßiges und frühes Abholen nicht, weil eine Änderung der Steuermerkmale rückwirkend gelten kann. Vorsorglich wurden Arbeitgeber zur monatlichen ELStAM-Datenabholung verpflichtet (denn die Last möglichst fehlerfreier Datenarbeit sollte da liegen, wo sie am leichtesten geschultert werden kann).
7. Der Vollständigkeit halber der Hinweis auf die Frage nach der Gültigkeit ELStAM aus der ersten Anmeldung oder der Änderungsliste: "Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die ELStAM korrekt sind. Er ist an die mitgeteilten ELStAM gebunden. Sollten die ELStAM unzutreffend sein, können diese nur auf Antrag des Arbeitnehmers durch das Finanzamt geändert werden. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer aber auf ihm bekannt gewordene Abweichungen zwischen den Eintragungen im Lohnkonto und den abgerufenen ELStAM hinweisen."
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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Martin Holik |
Verfasst am
24.09.2013 um 10:22 Uhr
Hallo Herr Bohnen,
ich muss an dieser Stelle mal das Thema aufgreifen.
Wir haben eine Mitarbeiterin, die zum 01.06.2013 ihre Steuerklasse geändert hat. Ein entsrpechendes Schreiben des FA liegt vor. Eine Nachfrage beim FA die ich inzwischen monatlich (!!!) mache gibt mit die Info, dass auch die geänderte Steuerklasse per Elstam an die Seyfried Informatik AG gesendet worden sei. Wann das erfolgte kann man nicht sagen, da das Datum nicht gespeichert wird. Ich solle mich an das Rechenzentgrum wenden. Von FohnFix bekomme ich die Info, dass da alles so weitergeleitet wird, wie Elsatam das liefert. Leider kann ich das "Abrufprotokoll" in dem ja die Daten des FA stehen müssten nicht einsehen. Die Hotlein habe ich dazu schon mehrfach bemüht aber keine erschöpfende Antwort erhalten, auch das Senden der Datenbank an den Support war nicht hilfreich.
Wenn man, wie ich vom FA des Betriebes über die Elstam-Hotleine an das FA des Mitarbeiters gesschickt wird, mir alle Ämter das selbe Ergebnis geben und auch LohnFix sagt, dass sie machtlos sind, wohin kann man sich dann noch wenden? Hier gibt es nur Schwachstellen, die der Anwender nicht beeinflussen kann. 1.) Elstam Absender, 2.) Rechenzentrum Eingang, 3.) Rechenzentrum Ausgang, 4.) Programm Eingang und 5.) Verwarbeitung innerhalb des Programms bei den Abrechnungsstellen.
Die letzten telefongespräche in dieser Richtung liegt eine Stunde zurück.
Was ist dann noch zu tun?
Martin Holik
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Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
26.09.2013 um 14:44 Uhr
Nach Durchführung von Support durch Hr. Pfenning und Hr. Shiva:
Von einer Quelle (= eine Lohnkartei) werden Daten gesendet (Mitarbeiter angemeldet, Monatsliste angefordert). Die Rückmeldung geht an diese Quelle.
Dieses Schema kann durchbrochen werden, wenn die Dateien gesichert und zurückkopiert werden, wobei eine jüngere Datei mit Informationen zu Datenübertragungen überschrieben wird. Sehr häufig wird es keine Folgen haben. In diesem Fall enthielt die überschriebene Datei jedoch die Anfoderung einer Monatsliste. Da die zurückgesicherte Datei keinen Verweis auf die angeforderte Monatsliste enthält, fordert diese Datei kein Protokoll an (kann nicht von etwas Protokoll anfordern, das die Datei nicht versendet hat).
Jeder Wirkung hat eine Ursache. In diesem Fall war sie nicht leicht festzustellen. Es war uns die Mühe wert festzustellen, dass die Datenweiterleitung einwandfrei funktioniert.
Eine eingetretene Abweichung im Ablauf bedarf u.U. eines manuellen Eingriff zur Behebung (so hier geschehen).
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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