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Autohaus Grieb |
Verfasst am
23.10.2013 um 13:34 Uhr
Hallo Lohn-Fix Team,
einem unserer Mitarbeiter steht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.13 eine Abfindung in Höhe von 5000,00€ zu. Nun berechnet mir das Programm bei der Abrechnung mit Eingabe Abfindung keine Lohnsteuer. Da Abfindungen seit 2006 nicht mehr steuerfrei sind bin ich nun verunsichert ob das alles so seine Richtigkeit hat? mfg
Eva Grieb |
Maike Voß |
Verfasst am
23.10.2013 um 14:25 Uhr
Guten Tag,
mhhhh..... ggf. würde ich hier vorschlagen, dass wir uns mal die Abrechnung anschauen dürfen? Ich habe gerade hier getestet und die Berechnung stimmt.... Vielleicht spielen hier noch andere Komponenten eine Rolle?
Einfach kurz durchklingeln
Herzliche Grüße, Maike Voß, LohnFix-Team |
LohnFix Team Helmut Bitter |
Verfasst am
23.10.2013 um 14:29 Uhr
Guten Tag,
solche lohnspezifische Fragen und dann auch noch ohne genauere Angaben zum Lohn des AN sollten hier im Forum nicht gestellt werden. Diese Fragen werden besser direkt per Telefon und/oder Fernwartung mit uns geklärt.
Es fehlern hier z.B. unter anderem die Angaben zum Verdienst des AN, zum Jahresverdienst (Einmalzahlung mit Jahreslohnhochrechnung), die AN-Steuermerkmale usw.
Außerdem sollten Sie unbedingt in der LohnFix-Hilfe zum Stichwort "Abfindungen" nachlesen (z.B. über die Fünftel-Regelung bei Abfindungen usw.).
mfg
Helmut Bitter |
Autohaus Grieb |
Verfasst am
23.10.2013 um 15:00 Uhr
Hallo Frau Voß,
danke für die schnelle Hilfe per Fernwartung. Für alle im Forum, es ist tatsächlich so das bei dem geringen Betrag der Abfindung keine Steuern anfallen. Das Programm hat allles ( hochgerechnetes Jahresbrutto ) plus der Abfindung richtig ausgewiesen.
Vielen Dank Eva Grieb |
Maike Voß |
Verfasst am
24.10.2013 um 12:06 Uhr
Guten Tag Frau Grieb,
die Ursache für 'keine Lohnsteuer' liegt nicht in der Abfindung, sondern im Jahresverdienst.
Ein Abfindungsbetrag wie oben genannt ist nicht 'gering' zu nennen, deswegen hatten Sie ja das Gefühl, das Berechnungsergebnis durch eine Frage im Forum abzusichern (…zum eingeschlagenen Supportweg siehe die Fußnote unten). Wenn also der namhafte Betrag der Abfindung mit einem geringem Jahresverdienst zusammengerechnet wird und bei der Abfindung die Fünftelungsregelung (automatisch) zur Anwendung kommt , dann fällt keine Steuer an. Es bedarf einer Kenntnis aller Komponenten, um ein Berechnungsergebnis zu beurteilen.
Herzliche Grüße, Maike Voß, LohnFix-Team
Fußnote zum Supportweg: Für unseren Support und seine Behandlung spielt es keine Rolle, ob wir Fragen im Forum oder per Telefon beantworten. Da die Anwort im Forum deutlich mühseliger ist, werden die verursachten und berechneten Kosten auf dem Weg hier in aller Regel höher ausfallen. |
Anton Straub |
Verfasst am
18.03.2015 um 16:02 Uhr
Hallo Lohnfix-Team und Kollegen,
mir ist es aufgefallen, dass Lohnfix die Abfindungen nur nach der Fünftelregelung versteuert. Es gibt aber auch Abfindungen, die SV-frei aber als sonstige Bezüge regulär versteuert werden müssen.
"Wird die Entlassungsabfindung als Einmalbetrag gezahlt, ist dieser als sonstiger Bezug zu versteuern. Führt der einmalige Zufluss zu einer Zusammenballung von Einkünften, ist die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung zu ermitteln. Eine Zusammenballung von Einkünften liegt vor, wenn die Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Kalenderjahres noch bezogen hätte. Dabei reicht eine geringfügige Überschreitung des wegfallenden Arbeitslohnes um 1 EUR aus."
Vor Lohnfix habe ich die Abfindung nach der Zusammenballung manuell geprüft und entweder nach Fünftelregelung oder als sonstiger Bezug versteuert. Gibt es im Programm eine weitere/versteckte Lohnart "Abfindung" mit Berechnung Steuer - Sonstiger Bezug und SV-frei bzw. ob es eine andere Lösung gibt?
Danke im Voraus Anton Straub |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
18.03.2015 um 16:43 Uhr
Sehr geehrter Herr Straub,
die Lohnart "Einmalbezug, SV-frei" kann als 'versteckte Lohnart' aktiviert werden. Ein Klick auf den Text über der Liste der Lohnarten öffnet ein Fenster mit den Lohnarten, die zur Abrechnung in speziellen Fällen evtl. gebraucht werden.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christine Scherer |
Verfasst am
06.07.2016 um 10:22 Uhr
Guten Tag,
ich habe diesen Monat auch eine Abfindungszahlung. Ich habe eine Zusammenballung d. Einkünfte, kann ich also die Lohnart "Abfindung" nehmen, da über diese Lohnart die 5tel-Regelung angewandt wird?
Im Falle einer geringeren Zahlung, bzw. wenn es keine Zusammenballung ergibt, nehme ich das Lohnkonto Einmalbezug, SV-frei.
Ist das so korrekt zusammengefasst?
Danke Christine Scherer |
Christine Scherer |
Verfasst am
12.07.2016 um 13:48 Uhr
Zur Auflösung meiner Frage:
Ich habe heute lange mit Herrn Bohnen über dieses Thema gesprochen und danach auch nochmal bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen.
Bei einer errechneten Zusammenballung der Einkünfte im Falle einer Abfindungszahlung, wird die Lohnart Abfindung gewählt, die wiederrum automatisch nach der Fünftelregelung versteuert. Bei einer Abfindungszahlung, die keine Zusammenballung der Einkünfte verursacht - errechnet aus dem fiktiven JBL bei einer ununterbrochnen Weiterbeschäftigung für das laufende Kalenderjahr oder bei einer geteilten Auszahlung der Abfindung über mehrere Jahre, wird die verborgene Lohnart "Einmalzahlung, ohne SV" gewählt, da der AG dann nicht den reduzierten Steuersatz nach der Fünftelmethode wählen darf.
So hat es mir das Finanzamt auch bestätigt. Die Steuerentlastung wird dann über den Jahresausgleich durch den Arbeitnehmer beantragt.
Viele Grüße
Christine Scherer |
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