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Marion Abel |
Verfasst am
24.01.2014 um 10:51 Uhr
Guten Morgen,
kennt jemand dieses Problem:
Unsere Berufsgenossenschaft hat fusioniert, wir haben eine neue Nummer der BG erhalten, sie heißt jetzt BGHW Sparte Einzelhandel, und wir gehören dazu, obwohl wir kein Einzelhandel sind. Die vorher bereits uns zugeteilte GTS 11 soll bleiben. Dies alles habe ich telefonisch bei der BGHW geklärt. Ich kann aber die Abrechungen nicht buchen wegen folgender Fehlermeldung:
"GTS 11 gehört nicht zur hauptzuständigen BGHW Sp Einzelhandel, ist bei dieser HauptUV nicht möglich.
??
Vielen Dank und viele Grüße
Marion Abel
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Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
24.01.2014 um 15:29 Uhr
Die fusionierte BGHW hat eine neue Betriebsnummer erhalten und muss daher neu angelegt werden, incl. der zu dieser neuen BG gehörigen GTS (auch wenn namensgleich mit alter GTS). Der Haken für 'hauptzuständig' ist bei der alten BG zu entfernen und bei der neuen BG einzufügen. Hieribei ist die Mitgliedsnummer des Betriebs einzutragen. Zumindest in anderen Fällen wurde dem Betrieb eine neue Mitgliedsnummer gegeben. Daher dieses bitte überprüfen.
Die scheinbar Miniänderung ist tatsächlich sehr lästig. Ja und das trifft mehrfach zu: Verwunderung über den Namen 'BGHW Sparte Einzelhandel' bei den Betrieben, die nicht zum Einzelhandel zählen ...
In Puncto aus Nichts einen Umstand machen, nehmen die Arbeitgeber-selbstverwalteten Unfallversicherungen den ersten Platz ein. Wenigstens das.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Marion Abel |
Verfasst am
27.01.2014 um 09:23 Uhr
Vielen Dank, Herr Bohnen!
Das hatte ich alles schon gemacht, und jetzt nochmal, aber ich erhalte weiter dieselbe Meldung und kann auch die Abrechnung nicht buchen.
Mit freundlichen Grüßen Marion Abel |
Marion Abel |
Verfasst am
28.01.2014 um 10:22 Uhr
Guten Morgen, Herr Bohnen,
dank Ihrer freundlichen Führung am Telefon ist das Problem jetzt gelöst!
Ich hatte vergessen, bei den Mitarbeitern die richtige GTS zu hinterlegen. Jetzt kann es weitergehen, die Buchung der Abrechnung ist jetzt möglich.
Vielen Dank!!
Marion Abel
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