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Themen: 855

Thema: unbezahlter Urlaub - Unterbrechungsmeldung

1441 mal gelesen   1441 mal gelesen
Andrea Timmermann
Verfasst am 21.09.2014 um 12:29 Uhr
Hallo zusammen,

es geht mir um folgenden Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hatte vom 21.07.-31.07. Urlaub. Ab dem 01.08.14 hat er nun für ein Jahr unbezahlten Urlaub. Dies habe ich auch unter Fehlzeiten für alle Kalendertage eingetragen.
Es muss ja nun eine Unterbrechungsmeldung zum 31.07.14 erfolgen. Durch einen Gedankenfehler ist mir leider nicht aufgefallen, dass die Meldung mit Abschluss des Augustlohns hätte erfolgen müssen. Mit dem Septemberlohn wird nun eine Unterbrechungsmeldung zum 31.08.14 erzeugt.

Bei den Fehlzeiten steht immer "unbezahlter Urlaub", ab dem 07.08. ist noch ein hochgestelltes "U" dahinter, ab dem 01.09. ein hochgestelltes "su" dahinter.
Ich könnte mir vorstellen, dass das "u" die Unterbrechung für die Lohnsteuerbescheinigung ist, "su" die Unterbrechung für Lohnsteuer-Bescheinigung und Sozialversicherung.
Warum das "u" aber erst ab dem 07.08. angezeigt wird, weiß ich leider nicht. Ich habe auch die Abrechnung August schon storniert und die Fehlzeiten nochmal neu eingegeben, aber es bleibt alles beim Alten...

Was muss ich denn tun, damit eine Unterbrechungsmeldung zum 31.07.14 erzeugt wird?

Wäre klasse, wenn jemand einen Tipp für mich hätte.

Guten Start in die neue Woche,
Andrea Timmermann
Christiane Nettler
Verfasst am 25.09.2014 um 11:35 Uhr
Hallo Frau Timmermann,
die Unterbrechnungsmeldung zum 31.08. ist korrekt.
U-Meldung erfolgt "nach Ablauf eines vollen Kalendermonats". Steht übrigens auch in der Lohnfix-Hilfe....

Hinsichtlich "U"s bin ich nicht so auf dem Laufenden, da muß mal wer anders antworten.
Mit freundlichen Grüssen
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 25.09.2014 um 13:10 Uhr

Hallo, 

bei unbezahltem Urlaub wird eine Abmeldung mit Grund 34 erzeugt und bei anschließendem Wiederbeginn der Meldegrund 13.
(in den Erläuterungen war das nicht so dargestellt).

Der Text in der Hilfe wurde verbessert auf:
"für 30 Tage nach Beginn des unbez. Urlaubs besteht die Mitgliedschaft in der SV fort. Nach Ablauf von 30 Tagen entfällt die Mitgliedschaft (Meldegrund 34).
Abmeldedatum ist das Ende der Mitgliedschaft, d.h. in diesem Fall 30 Tage nach Beginn des unbezahlten Urlaubs."

Die Kleinbuchstaben s und u in der Fehlzeitenübersicht sollten entfallen. Die Beurteilung 'welche Meldung?' ergibt sich besser bei der Buchung ins Lohnkonto.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Andrea Timmermann
Verfasst am 01.10.2014 um 13:26 Uhr
Urlaubsbedingt etwas verspätet, aber trotzdem noch vielen Dank für die Antworten und die prompte Aktualisierung der Lohnfix-Hilfe!
Da habe ich ja wieder was dazugelernt

Danke und viele Grüße,
Andrea Timmermann