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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: ELSTAM

4348 mal gelesen   4348 mal gelesen
Silvia Toll
Verfasst am 15.10.2014 um 08:59 Uhr
Hallo LohnFix Team,

ich habe eine Mitarbeiterin, die im Juni geheiratet hat. Die Steuerklasse wurde im August laut Finanzamt von 1 auf 3 geändert. Der Abruf der ELSTAM Daten im Oktober brachte mir die Meldung, dass die Steuerklasse nicht geändert wurde. Der Anruf beim Finanzamt brachte das Ergebnis, dass dort alles geändert wurde und ich die Mitarbeiterin noch einmal abmelden und anmelden soll.

Wie kann ich das Problem lösen, ohne ein großes An- und Abmeldungskuddelmuddel zu erzeugen???

Viele Grüße
Silvia Toll
Christiane Nettler
Verfasst am 15.10.2014 um 11:44 Uhr
Hallo Frau Toll,
mal vorausgesetzt, es liegt kein Übertragungsfehler des Programms vor, könnte man sich als Arbeitgeberseite eigentlich
zurücklehnen und sagen "nö, ich verarbeite nur, was ich gemeldet kriege" - und dann die Mitarbeiterin auf das Finanzamt hetzen!
Ist eigentlich deren Problem....  Offensichtlich hat das FA Probleme mit der Datenbankpflege. Und das sollen die Personalbüros
ausbügeln? Sehe ich nicht ein, die sollen mal selber was tun.
Meine Problemlösung: Keinesfalls irgendwas an- und abmelden. Das FA muß das regeln.
Um die AN nicht ganz im Regen stehen zu lassen, könnte sie sich ein Papier des FA besorgen, in der die neue
Steuerklasse bescheinigt wird. Dann die ELStAM-Anwendung aussetzen und auf die Zukunft verschieben (unter den Elstam-Daten),
solange verschieben, bis die "richtigen" Daten gemeldet werden. (Was hoffentlich passiert)


Mit freundlichen Grüssen
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 15.10.2014 um 15:19 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank Frau Nettler für Ihre Tipps an die Anwenderin.
Der Fall wurde per Fernwartung von Herrn Pfenning gelöst.

Die Einzelheiten sind komplexer als zunächst vermutet   Nachfolgend Stichworte zum Fall  ...  
Es liegt eine weitere geringfügige Beschäftigung während Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber vor. Der Datensatz zur Person wurde in den Personalstammdaten zweimal angelegt. Die Rückmeldung vom Finanzamt liegt vor und ist einem Datensatz zugeordnet. Dieses wurde nicht sichtbar, da dieser Datensatz mit Austritt versehen und deaktiviert wurde. 
Hier war eine verwirrende Situation entstanden, die sich per Fernwartung offenbar schnell hatte klären und beheben lassen (SteuerID-Nr bei der deaktivierten Person gelöscht und Elstam-Daten erneut ausgewertet, dadurch Zuordnung zum aktiven Datensatz). 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Ramona Walther
Verfasst am 20.11.2014 um 19:01 Uhr
Hallo,

ich habe jetzt das Problem, das eine Mitarbeiterin bis Ende Januar geringfügig und seit März SV-pflichtig von mir gemeldet (Gleitzone) wurde.
Ihre alte sv-pflichtige Stelle hatte sie zum Ende Februar gekündigt (laut Aussage meiner Mitarbeiterin)
Sie arbeitet auf Steuerklasse 5.
ELStAM meldet von Beginn an die 6.
ich hatte mir schon von ihnen Rat geholt und man setzte das Datum zum Monat 7 für die Umstellung.
Nun habe ich mich doch gewundert das ich noch immer die Steuerklasse 6 gezeigt bekomme und habe nun festgestellt das von März bis Juni die Steuerklasse 5 gerechnet wurde und ab Juli die 6.
 Habe ich jetzt bei der Ummeldung was falsch gemacht? Es wurde einmal die SV-Meldungen Meldung 31 und die Meldung 11

Beste Grüße
Ramona Walther


LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 21.11.2014 um 09:26 Uhr

Sehr geehrte Frau Walther,

man muss die Mitarbeiterin Abmelden und dann wieder Anmelden. Hier wäre es wirklich sinnvoll, wenn Sie kurz durchklingeln würden. Leider konnten wir Sie nicht telefonisch erreichen.

Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team

Nadja Ginster
Verfasst am 30.12.2014 um 13:00 Uhr
Hallo,
mein Problem geht in die gleiche Richtung:

Ein Mitarbeiter ist im Juni verwitwet. Seine Frau hatte noch Ansprüche an ihren Arbeitgeber aus anteiligen Sonderzahlungen. Diese Ansprüche sollten über unseren Mitarbeiter abgerechnet werden. Dafür hatte der Arbeitgeber der Ehefrau über ELSTAM die Steuerdaten unseres Arbeitnehmers angefordert und unseren Arbeitnehmer für einen Monat abgerechnet. Angeblich hat er sich als Neben-Arbeitgeber angemeldet und unseren Arbeitnehmer auch zum Ende des Monats wieder abgemeldet. 

Dennoch haben wir bei der letzten Aktualisierung der Steuerdaten über ELSTAM die Steuerklasse 6 gemeldet bekommen. Nach vielen Telefonaten und einigem Hin und Her meint das Finanzamt nun, ich solle den Mitarbeiter einfach noch einmal neu anmelden als Hauptarbeitgeber. Da von dem Arbeitgeber der Ehefrau kein Arbeitsverhältnis mehr gemeldet würde müssten wir dann eigentlich die Steuerklasse des Hauptarbeitgebers bekommen.

Frage: Wie kann ich den Arbeitgeber bei ELSTAM ab- und wieder anmelden? Ich habe zwar im ELSTAM-Menue die Punkte "Manuelle Anmeldung" und  "Manuelle Abmeldung" gefunden, aber was ist das Ref-Datum-AG?

Vielen Dank

Nadja Ginster
LohnFix
Verfasst am 02.01.2015 um 19:22 Uhr
Hallo,
falls wir es richtig verstanden haben hat in diesem Fall der neue Arbeitgeber (Arbeitgeber der Ehefrau) eine falsche Anmeldung bei ELStAM gemacht.

Er hat bestimmt eine Hauptbeschäftigung angemeldet. Obwohl es eine Nebenbeschäftigung sein sollte. Nur in diesem Fall bekommt der alte AG (in diesem Fall Frau Ginster)
die Steuerklasse 6 gemeldet. Das Problem ist nur, falls jetzt der neue AG diese Hauptbeschäftigung abmeldet, dem alten AG mit der nächsten Monatsliste nicht die Steuerklasse 1 o.ä. zurückgemeldet wird! Der Ur-Arbeitgeber (Fr. Ginster) muss den MA abmelden und dann als hauptbeschäftigt neu anmelden.

Die Frage stellt sich nun, welcher Parameter (RefDatumAg und Beschäftigungsende) bei der Abmeldung zu nehmen ist. Normaleweise sollte man bei einer Anmeldung das RefDatumAg aus der entsprechenden Anmeldung  nehmen (meistens der Eintritt oder die erste Elstam-Anmeldung). Aber in diesem Fall muss man das neue Datum „gültig-ab“ für die Steuerklasse 6 einsetzen.

Nehmen wir z.B. die zwei verschiedenen Fälle:

Fall-1:
Der neue Arbeitgeber hat die Anmeldung zum 01.03.2014 falsch gemacht (es sollte eine Nebenbeschäftigung sein, siehe oben).
In diesem Fall wäre es sinnvoll, dass der alte AG
- eine Abmeldung mit RefDatumAG = Beschäftigungsende = 01.03.2014 und dann
- eine neue Anmeldung mit RefDatumAg = 02.03.2014
macht.

Fall-2:
Die Anmeldung zum 01.03.2014 bei dem neuen Arbeitgeber war richtig. Der AN hatte tatsächlich bei diesem Arbeitgeber eine Hauptbeschäftigung im Monat 03/2014 ausgeübt. Diese Beschäftigung wurde z.B. zum 31.03.2014 abgemeldet. Beim alten Arbeitgeber sollte der Monat 03/2014 Nebenbeschäftigung sein.
In diesem Fall sollte der alte Arbeitgeber bei der Abmeldung das RefDatumAg auf 01.03.2014 und das Beschäftigungsende auf 31.03.20134 setzen. Bei der neuen Anmeldung beim alten Arbeitgeber sollte man das Datum 01.04.2014 nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Viktor Pfenning
Nadja Ginster
Verfasst am 05.01.2015 um 13:05 Uhr
Hallo Herr Pfennig,
sorry, das ich nicht zurückgerufen habe - ich war ständig in Terminen und habe heute erst wieder einen reinen Schreibtischtag.

Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Es handelt sich um den Fall 2, genau so wie Sie es beschrieben haben. Ich mache jetzt die entsprechenden Meldungen und melde mich, falls es noch Probleme gibt.
Viele Grüsse

Nadja Ginster
Nicole Kühle
Verfasst am 12.01.2015 um 13:03 Uhr
Hallo

ich habe zum 03.11.14 eine Mitarbeiterin als Aushilfe eingestellt, welche einen Hauptjob bei einem anderen Arbeitgeber hatte(mit Steuerklasse I).
Bei der Anmeldung ist mir nun der Fehler unterlaufen, dass ich ebenfalls die Steuerklasse I gemeldet habe.

Nun hat die Mitarbeiterin ihren alten Hauptjob gekündigt zum 30.11.14 und wird bei uns SV-pflichtig beschäftigt zum 01.12.14. Den Dezember habe ich nun wg. ELSTAM mit Steuerklasse VI melden müssen.

Ich möchte gerne die Steuerklassen der Mitarbeiterin für den November auf Klasse VI und für den Dezember( und folgende) auf Klasse I berichtigen.
Wie kann ich das erreichen? Wenn ich die Mitarbeiterin abmelde, wird dann die Steuerklasse bei ELSTAM erst im Februar geändert und ich muss die Januar Abrechnung nocheinmal falsch mit Steuerklasse VI machen?

Für Hilfe jedweder Art wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Kühle
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 12.01.2015 um 13:23 Uhr
Guten Tag,

für die Korrektur schlägt Herr Bohnen vor, die manuellen Werte zu nehmen. Hier bietet sich auf jedenfall der Weg der Fernwartung an.
Bitte am besten kurz durchklingeln, wenn Sie Zeit haben. Auch für die Abrechnung 2015 sollten erst die Daten aus den manuell eingetragenen Werten gezogen werden, bis die Änderungsmeldungen (An- und Abmeldung) richtig erstellt sind.

Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team
Nadja Ginster
Verfasst am 27.01.2015 um 19:02 Uhr
Hallo,
ich beziehe mich auf mein Problem, das ich am 30.12.2014 eingestellt habe.
Der Lösungsansatz von Herrn Pfennig hat wunderbar funktioniert. Nachdem mir weder der andere Arbeitgeber noch das Finanzamt irgendwie helfen konnten, ist jetzt alles wieder im Lot.

Vielen, vielen Dank.

Nadja Ginster