Verfasst am
17.10.2014 um 17:14 Uhr
Hallo,
richtig: Es gibt nach Stornierung keine berichtigten LStAnmeldungen. Die Nach- oder Rückzahlung ist in der nächsten LSt-Anmeldung automatisch mit enthalten. "Nächste" Lohnsteueranmeldung ist die für den Monat der Neuverbuchung, das ist in aller Regel der aktuelle Monat. Aus den Werten in der Steuerliste - vermutlich für den Monat Oktober - werden Sie dies erkennen können.
Dieser Ablauf ist ein vorgeschriebener und sinnvoller Weg, um nachträgliche Korrekturen relativ einfach und dennoch richtig ablaufen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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