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1111 mal gelesen |
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Fraunhoffer |
Verfasst am
22.10.2014 um 17:14 Uhr
Habe eine Mitarbeiterin die will SV-Schlüssel 6100.
Sie hat einen Verdient von € 50,00 mtl.
Bei der RV wird ihr dann € 25,58 abgezogen!! Warum soviel?
Aufstockung zur Rente bei Minijob sind doch 3,9% vom Brutto? |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
22.10.2014 um 17:30 Uhr
Hallo, die Antwort auf diese Frage ist unter dem Stichwort "Aufstockung" in den Erläuterungen schnell gefunden.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen PS aus hiesiger Sicht: die Geringfügigkeitsregelungen / 'Minijob' würden wirklich besser gänzlich gestrichen. Der Niedriglohnbereich sollte nicht überkomplex sondern entsprechend der Lohnhöhe einfach geregelt sein. |
Rentenberater Winkha.us |
Verfasst am
22.10.2014 um 17:36 Uhr
Hallo, das ist schon korrekt; um Pflichtbeiträge zu haben, muß mindestens auf 175 EUR Verdienst aufgestockt werden. Preiswerter kann man aber keine Pflichtbeiträge bekommen. Weil z,B. in den letzten 60 Monaten vor einer evtl. Invalidität 36 Mon. Pflichtbeiträge verlangt werden, können die mit einem Minijob erfüllt werden. |
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