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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 851

Thema: gwerbl.AN, ab 01.12. Rentner

1378 mal gelesen   1378 mal gelesen
Frau Martin
Verfasst am 17.11.2014 um 15:48 Uhr
Liebes Lohnfix Team,

ich arbeite schon viele Jahre mit dem Lohnfix-Programm und habe schon viele neue gesetzliche Regelungen mit Euch
durchgestanden bzw.überstanden. Diese Forum hat auch immer dazu mitbeigetragen.
Ich bin immer wieder froh, wenn ich in diesem Forum wichtiges und interessantes nachlesen kann.
So sieht eben die Praxis aus, wenn man in der in der Finanzbuchhaltung arbeitet.

Heute habe ich auch eine Frage an Euch und hoffe, daß mir auch hier weitergeholfen werden kann
Einer unserer gewerblichen AN. geht ab dem 01.12 in Rente (63 Jahre alt),
bis zum 30.11. ist er noch normal bei uns beschäftigt. Er möchte sich dann ca. 450 Euro in unserer Firma weiter hinzuverdienen (geringf. beschäftigt) als Rentner
Welche Abmeldunngen und welche Anmeldungen muss ich vornehmen.
Vielen Dank in Voraus für Eure Bemühnungen.

Frau Martin
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 19.11.2014 um 11:07 Uhr

Liebe Frau Martin,

vielen Dank für die freundlichen Worte zu unserer Software und unserem Support, den wir immer gerne leisten.

Wir hoffen, Ihnen mit der aktualisierten LohnFix-Hilfe Ihre Frage ausführlich beantworten zu können:

Frage: Welche Besonderheiten sind in der Lohnabrechnung bei Rentnern zu beachten?

Antwort:

a) geringfügige Beschäftigung (Personengruppe 109)

In der KVgilt der Schlüssel '6',  wenn der geringfügig beschäftigte Rentner in der gesetzl. Krankenversicherung versichert ist (= Normalfall). Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, dass aufgrund der Pflichtversicherung bereits Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.

Ist der geringfügig beschäftigte Rentner privat krankenversichert, gilt der SV-Schlüssel '0'.

 

In der RV ist der SV-Schlüssel '5'.  Die Wahl des Schlüssels '1'  (= Zuzahlung auf normale RV) ist nicht möglich.

b) Weiterbeschäftigung über 450 Euro im Monat

 

Die Personengruppe ist 119 und der SV-Schlüssel '3321' (d.h. KV-ermässigt; RV und AV: nur AG-Anteil; PV: normal) oder '3311' (wenn Alter 65 noch nicht erreicht).

 

 

 

In der Steuer wird nach LStKarte versteuert. Hierbei kommen die im Steuertarif enthaltenen Besonderheiten (Altersentlastungsbetrag, verminderte Vorsorgepauschale) automatisch zum Tragen.


Sollten noch weitere Fragen offen sein, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team

Christiane Nettler
Verfasst am 19.11.2014 um 12:15 Uhr
Hallo,

auch wenn in der Lohnfix-Hilfe eher davon abgeraten wird - ich würde  einen neuen Stammdatensatz anlegen (per Duplikatfunktion),
der ein "neues" Arbeitsverhältnis signalisiert, was es ja faktisch ist. Regulärer Austritt im alten, regulärer Eintritt im neuen
Arbeitsverhältnis. Sieht einfach klarer aus. Ist aber eher Geschmackssache, denke ich.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 19.11.2014 um 12:26 Uhr

Hallo Frau Nettler,

wir bleiben bei dem Ratschlag, eine einzige Person zu behalten, was "ebenfalls faktisch" vorliegt. Die An- und Abmeldungen werden in dem einen wie dem anderen Fall automatisch erstellt. 
Wenn Sie neuen Personalfall anlegen: Geht das auch, die Meldegründe differieren. Es ist also ein Fall, für den es zwei Lösungen gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 19.11.2014 um 12:41 Uhr
Hallo Herr Bohnen,
sehe ich genau so! Aber meine Buchhalterseele hat halt 'nen Ordnungsfimmel....
Mit freundlichen Grüßen  Christiane Nettler
Suanne Schulze
Verfasst am 30.12.2014 um 08:57 Uhr
LohnFix-Team Maike Voß hat folgendes geschrieben:

Liebe Frau Martin,

vielen Dank für die freundlichen Worte zu unserer Software und unserem Support, den wir immer gerne leisten.

Wir hoffen, Ihnen mit der aktualisierten LohnFix-Hilfe Ihre Frage ausführlich beantworten zu können:

Frage: Welche Besonderheiten sind in der Lohnabrechnung bei Rentnern zu beachten?

Antwort:

a) geringfügige Beschäftigung (Personengruppe 109)

In der KVgilt der Schlüssel '6',  wenn der geringfügig beschäftigte Rentner in der gesetzl. Krankenversicherung versichert ist (= Normalfall). Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, dass aufgrund der Pflichtversicherung bereits Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.

Ist der geringfügig beschäftigte Rentner privat krankenversichert, gilt der SV-Schlüssel '0'.

 

In der RV ist der SV-Schlüssel '5'.  Die Wahl des Schlüssels '1'  (= Zuzahlung auf normale RV) ist nicht möglich.

b) Weiterbeschäftigung über 450 Euro im Monat

 

Die Personengruppe ist 119 und der SV-Schlüssel '3321' (d.h. KV-ermässigt; RV und AV: nur AG-Anteil; PV: normal) oder '3311' (wenn Alter 65 noch nicht erreicht).

 

 

 

In der Steuer wird nach LStKarte versteuert. Hierbei kommen die im Steuertarif enthaltenen Besonderheiten (Altersentlastungsbetrag, verminderte Vorsorgepauschale) automatisch zum Tragen.


Sollten noch weitere Fragen offen sein, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team



RÜCKFRAGE:

Sehr geehrte Frau Voß,

solch einen Fall haben wir auch . . . .

Verstehe ich Ihre Antwort richtig: Wenn der "Rentner, erst 63 Jahre alt ist - jetzt 45 Jahre Beiträge gezahlt hat und nun von der neuen Regelung gebrauch macht" und in Rente gegangen ist, jedoch noch etwas dazuverdienen möchte bzw. arbeiten will, dann ist er "normal" mit "109 / 6-5-0-0" zu erfassen. Wenn er jedoch über 450 EUR/Monat bekommt, dann mit "119 / 3-3-2-0" respektive "119 / 3-3-1-1" zu erfassen, unter dann "4 = Altersvollrente" und bei Krankenkasse dann bspw. "AOK" anstatt "BKN" einstellen.

Ist das so richtig wiedergegeben?

Freundliche Grüße // S. Schulze

LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 30.12.2014 um 10:07 Uhr
Guten Tag Frau Schulze,

wir können in solchen Fällen keine verbindliche SV-Rechliche Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse. Diese ist Auskunftpflichtig.

Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team
Susanne Schulze
Verfasst am 31.12.2014 um 00:00 Uhr
Sehr geehrte Frau Voß,

vielen Dank für Ihre Antwort . . .

Freundliche Grüße
S. Schulze