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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Inhaberänderung

1301 mal gelesen   1301 mal gelesen
Maike Pott
Verfasst am 19.01.2016 um 21:11 Uhr
Unsere Firma hat zum 01.01.2016 die Rechtsform gewechselt - durch Ausscheiden eines Partners wurde aus einer Partnerschaftsgesellschaft eine Einzelfirma (mit anderem Namen). Alle Angstelltenverhältnisse bleiben bestehen, uns wurde schon bestätigt, dass die Betriebsnummer wietergeführt werden kann. Ob auch die Steuernummer bleibt, muss ich noch klären. Kann ich nun "einfach" den Namen der Firma ändern im programm oder habe ich dann auch für die Vorjahre den alten Namen gelöscht? Oder muss ich komplett eine neue Firma anlegen mit allen Ab- und Anmeldungen? Kann man die Firma ggfs. duplizieren?
Christiane Nettler
Verfasst am 21.01.2016 um 10:50 Uhr
Hallo Frau Pott,

ich würde schon aus Gründen der Transparenz die Firmen trennen, d.h.eine neue Firma anlegen.
Ob als komplette Kopie der alten Fa. (mit der Personalhistorie) oder nur mit den transferierten Personalstammdaten -
das kann man unterschiedlich sehen. Klarer ist auf jeden Fall ein kompletter "Neuanfang".
Warten wir mal, ob der Support etwas dazu sagt.
Mit freundlichen Grüssen
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 21.01.2016 um 12:59 Uhr

Hallo,

eine knifflige Frage, bei der einiges zu bedenken ist.
Folgendes Vorgehen sehe ich als beste Lösung:

Die Abrechnungen werden aus einer Kopie der Lohndatei mit einer neuer Firma fortgeführt (eine Fernwartung ist bei der Kopie sinnvoll).

Ergebnis:
1. Nur so werden die alten Daten in den Berichten mit dem alten Firmennamen angezeigt, das spielt in der Frage eine Rolle. 
2. Der Kassennachweis Januar enthält evtl. Differenzen aus Vormonat, weil die Vormonatswerte in der Kopie enthalten sind.
3. Es braucht in der SV nichts weiter geändert werden, die BNr ist unverändert.
4. Lohnsteuerbescheinigung: die kann mit der alten St Nr aus der alten Datei oder mit der neuen StNr aus der neuen Datei erstellt werden.

Für einen Aus- und Wiedereintritt für alle Personen sehe ich keinen Grund.

Noch nicht beantwortet ist 
5. Elstam Ummeldung bei Wechsel der AG-Steuernummer: hierzu gibt es ein mehrseitiges Papier der Finanzbehörde, das ist im Elstam-Fenster aufrufbar.
Muss ich mir auch erst nochmal vor Augen führen.
Dass an dieser Stelle "5.", die nicht selten ist, überhaupt Probleme auftreten, ist ein gravierendes Manko im Elstam-Verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen