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1323 mal gelesen |
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Marga P. |
Verfasst am
10.05.2016 um 13:54 Uhr
Guten Tag, nach Austritt einer Mitarbeiterin im Dez. 2014 (31.12.104) konnte ich im Jan. 2015 keinen Beitragsnachweis od. Schätzung wegen evtl. Restbeiträge - ob Erstattung oder Nachzahlung - aktivieren. Nun haben wir die RV Prüfung hier und es wird eine Nachforderung aus geschätztem Dezember-Beitrag angemahnt. Wie ist es zukünftig möglich, Restforderungen zu ermitteln und zu melden ??? Eine Schätzung war wegen Austrittdatum nicht möglich. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüssen Marga P. |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
10.05.2016 um 18:31 Uhr
Hallo,
es können immer Kassennachweise erzeugt werden, incl. sog. Null-Nachweisen, auch nach Austritt. Aber vielleicht verstehe ich die Frage nicht.
Statt zu versuchen, die Gründe aus diesem Forum zu erahnen, ist eine Fernwartung vermutlich der schnellere Weg zur Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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Marga P. |
Verfasst am
18.05.2016 um 12:37 Uhr
Guten Tag Herr Bohnen, sorry für meine missverständliche Fragestellung. Sie haben recht, dass ein Restbeitrag zur Soz.Vers. auch nach Austritt bzw. Lohnbuchung automatisch berechnet und gemeldet werden kann. Wie erst jetzt nach Eingang des Prüfberichts der Rentenversicherung ersichtlich, ergab sich im vorliegenden Fall eine Nachforderung von Beiträgen für das gesamte Jahr 2014. Es betraf nur eine Mitarbeiterin u. somit eine Krankenkasse. Dies ist mir jedoch unerklärlich, da alle Beitragsnachweise unter Berücksichtigung der geschätzten und endgültigen Beiträge ordnungsgemäss abgebucht wurden. Die Liste "Versandte Nachweise / Beitragsabrechnung" stimmt. Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüssen Marga P. |
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