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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Versicherungsnummernvorabanfrage

2814 mal gelesen   2814 mal gelesen
Christian Cornehl
Verfasst am 22.09.2017 um 15:13 Uhr
Moin Moin,

besteht eigentlich mittlerweile die Möglichkeit mit LohnFix die "Versicherungsnummernvorabanfrage" (ohne Angabe des Geburtsortes des MA) bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen? War ja im letzten Jahr ein großes Thema und sollte eigentlich seit August 2016 funktionieren. Oder hat sich da etwas geändert? Ich finde im Programm nichts darüber.

Viele Grüße
C. Cornehl
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 22.09.2017 um 16:28 Uhr

Guten Tag Frau Cornehl,

Arbeitgeber können die SV-Nummer für einen Beschäftigten von der Rentenversicherung mit der 'SV-Meldung 99' abfragen.

Programmablauf:
Die Anforderung kann unter dem Schalter 'melden' auf der Karteikarte 'Betrieb' erzeugt werden oder auf den Text 'SV-Versicherungsnummer' vor dem Eingabefeld klicken.

Zuvor müssen die persönlichen Daten des Beschäftigten (Name, Geburt, Anschrift) eingegeben sein, damit die SV-Nummer von der Rentenversicherung (DRV) zurückgemeldet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christian Cornehl
Verfasst am 22.09.2017 um 20:12 Uhr
Dachte ich mir, dass das so funktionieren sollte. Gebe ich aber keinen Geburtsort/Land an bekomme ich folgende Meldung: Wenn keine SV-Nummer angegeben, sind Daten zu Geburt und Anschriften unter 'Adresse' einzutragen; Meldungen sind vorher nicht möglich. - Aber gerade die Info zu Geburtsort/Land liegt mir zum Zeitpunkt einer abzugebenden Sofortmeldung oft nicht vor...
UB
Verfasst am 22.09.2017 um 22:13 Uhr
Hier eine Quelle zum besseren Verständnis von Möglichkeiten und Grenzen, die Anwendern unterliegen, ohne dass ein Programmen darauf Einfluss nehmen könnte ...

"Die Sofortmeldung muss den Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer enthalten.
Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich die für die Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Daten (Tag und Ort der Geburt, Anschrift) und gegebenenfalls die Europäische Versicherungsnummer mit der Sofortmeldung zu übermitteln." 
Christian Cornehl
Verfasst am 23.09.2017 um 08:55 Uhr

Ok, ich hatte nur in einer anderen Quelle aus dem Juni 2016 gelesen: 

"...unter Angabe der persönlichen Daten des Arbeitnehmers wird ein Anforderungsdatensatz verschickt, der innerhalb weniger Minuten beantwortet wird. Zu den persönlichen Angaben zählen

  • der Name,
  • die Anschrift und
  • das Geburtsdatum.

Möglicherweise hat nicht jeder Arbeitgeber den Geburtsort des Arbeitnehmers in der Personalakte dokumentiert bzw. in den Stammdaten hinterlegt. Deshalb ist diese Angabe beim Abfrageverfahren nicht zwingend erforderlich..."

Dann ist es zu dieser Lösung im letzten Jahr wohl nicht gekommen.

Viele Grüße