Ulrich Bohnen |
Verfasst am
26.03.2020 um 12:01 Uhr
Hallo,
Storno der ursprünglichen Abrechnung (Nov vermutlich) und Neuabrechnung passt. Die Stornierung der Abrechnung im Vorjahr hat zur Folge: neue LStB für 2019, neue SV-Jahresmeldung und neue UV-Meldung (DSLN) für 2019. Auf die neuen Meldungen weist LohnFix automatisch hin.
Als Alternative wäre auch in der Abrechnung März eine Zeile 'Gehalt' mit negativem Wert in Höhe der Reduktion der Einmalzahlung in Frage gekommen. Das aber nur, wenn der Verdienst kontinuierlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Und zweitens ist diese Korrektur etwas ungenauer. Denn die Einmalzahlung im Vorjahr war nicht umlagenpflichtig, die Entnahme der Rückzahlung aus dem laufenden Gehalt reduziert aber die Umlageplicht. Wenn man es sehr genau sieht, liegt in der Verrechnung mit dem Gehalt im März ein kleiner Umlagenvorteil für die Firma. Daher ist das Vorgehen mit Storno der Abrechnung im Vorjahr der prüfungssichere Weg.
Mit freundlichen Grüßen Urich Bohnen |