Verfasst am
26.05.2020 um 09:10 Uhr
Nachtrag:
Guten Tag Frau Pott,
wenn die ANin bereits im März krank war (mit der Fehlzeit Krank LFZ) müssen Sie ab dem 01.04.2020 mit der Fehlzeit fortwhrd. Krank in KUG arbeiten. Ab dem 26.04. ist dann die Fehlzeit Krankengeld einzutragen.
Da in diesem Fall (Krankengeldfall an manchen Tagen im April) das zusätzliche Istentgelt ist mit der Lohnart ‚Zusätzliches Istentgelt‘ einzugeben, um den das normalerweise zu zahlende Arbeitsentgelt durch diese Sonder-Fehlzeit vermindert wurde.
Auszahlung: ist nicht erhöht, aber Ihre Eingaben sind sicherlich nicht passend! Daher ist in Fällen wie hier beschrieben Fernwartung unbedingt anzuraten.
Mit freundlichen Grüßen
Hannah Kirchhoff
LohnFix-Team |