Verfasst am
19.11.2020 um 11:52 Uhr
Guten Tag,
sonstiger Bezug und Einmalbezug sind identisch.
Steuer und SV nennen es anders. Es gibt noch mehr Bezeichnungen, die immer das gleiche meinen.
Das ist aber nur redakionell, die Klassifikation in eine einheitliche Lohnart in Steuer und SV ist vorgegeben.
Die Berechnung der Abzüge folgt natürlich den Eigenheiten des Steuer- und SV-Rechts, siehe in den Erläuterungen.
Diese können Sie in der LohnFix-Hilfe unter dem Stichwort Einmalige Bezüge nachlesen.
Liebe Grüße Ihr LohnFix-Team
Hinweis: bei der Steuer ist die Eingabe des geschätzten Jahresbezugs entscheidend für die Höhe der LSt.
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