ab dem 4. Monat erhöht sich das KUG auf 70/77 % und ab dem 7. Monat auf 80/87 % des Nettoentgelts. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Monate hintereinander liegen. Nur muss der Ausfall in einem Monat bei mehr als 50% liegen. Bei einem Lockdown im April, Januar und Februar wäre dies also bereits im März der Fall.
Ich finde keine Stelle, wo man das in Lohnfix hinterlegen kann.
Hallo, das muss man gar nicht hinterlegen. Macht Lohnfix ganz von selbst! (Jedenfalls wenn man die Vormonate auch hier gebucht hat.) Man kann die Berechnungsschlüssel sehen in der Anlage zum Leistungsantrag. Da irgendwo in der Mitte der Spalten ist der jeweilige Schlüssel aufgeführt. MfG Christiane Nettler
ergänzend ist hinzuweisen auf: a) Die Anzahl der Bezugsmonate und die Leistungsstufe werden auf der Lohnabrechnung vor 'Kurzarbeitergeld' angezeigt seit ca. Programmfassung 'LF 21/02/20'.
b) Die Anzahl der Bezugsmonate kann korrigiert werden unter Vortragswerte. Das kann erforderlich sein, wenn Antrag auch KUG nicht akzeptiert wurde. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen