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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 851

Thema: Beschäftigung während der Elternzeit

672 mal gelesen   672 mal gelesen
Rahner
Verfasst am 01.11.2021 um 13:14 Uhr
Hallo,
ein Arbeitnehmer ist ab 25.07.2021 in Elternzeit. Im Kalender ist die Elternzeit eingetragen.
Ab 01.10. wird dieser Arbeitnehmer auf Minijobbasis beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Hierzu wurde, wie empfohlen, eine neuer Personalnummer als Minijobber angelegt. Die Sozialversicherungsnummer ist ja nun doppelt hinterlegt. Das Programm lässt mich deshalb nicht abrechnen - wie ist hier vorzugehen?

G. Rahner
LohnFix-Team - Maike Voß
Verfasst am 11.11.2021 um 08:57 Uhr
Guten Morgen, 

in der Hilfe steht:

bezahlte Beschäftigung während der Elternzeit

a) geringfügige Beschäftigung

Eine geringfg. Beschäftigung kann in der Elternzeit aufgenommen werden, dies kann in der bisherigen Firma sein oder in einer anderen Firma. In dem Fall der geringfügigen Weiterbeschäftigung in der bisherigen gleichen Firma sind zwei Abrechnungen zu erstellen: die Null-Gehaltsabrechnung für das ursprüngliche normale Beschäftigungsverhältnis (i.d.R. Personengruppe 101) und eine zweite für die neue geringfügige Beschäftigung (mit Persgruppe 109). Hierfür wird die Person  unter 'Optionen', 'Person duplizieren', Option b), doppelt angelegt.

Da Sie die Information erhalten, dass die SV-Nummer doppelt vergeben wurde und die Buchung daher nicht gemacht werden kann, ist hier nicht mit der Funktion der Duplizierung gearbeitet worden, sondern die Person wurde manuell angelegt. Die Plausiprüfung stimmt somit und das Programm meckert zurecht. Hier liegt leider ein Bedienungsfehler der Software vor.

Wir möchten Sie bitten, sich mit dem telefonischen Support in Verbindung setzten (falls nicht schon geschehen), damit wir gemeinsam die Bereinigung durchführen können :-). 

Sollte der Fall bereits zu Ihrer Zufriedenheit erledigt worden sein, so freuen wir uns natürlich auch über ein positives Feedback von Ihnen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen
LohnFix-Team - Maike Voß