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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: E_AU Abrufen

628 mal gelesen   628 mal gelesen
Martin Holik
Verfasst am 28.04.2023 um 20:25 Uhr

Hallo Forum,. 

 

ich habe heute mal eine E_AU  abrufen wollen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ja nicht alle Mitarbeiter abgerufen werden. In der Liste der "möglichen Abrufe" tauchen nur die auf, bei denen ich die Fehlzeiten "krank" bereits eingetragen habe. Bekommt man nicht alle Mitarbeiter? ICh erledige für einige Firmen die Lohnabrehnungen und war davon ausgegangen, dass ich die Krankmeldungen immer von den Kassen bekomme und zwar allumfassend. Sprich wenn der Arzt die AU meldet sollte die Krankenkasse doch das Anfangs- und Enddatum der Krankmeldung melden auch wenn ich im Programm keine Daten vorgegeben habe. Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen? 

Martin
 

Ulrich Bohnen
Verfasst am 28.04.2023 um 23:08 Uhr

Guten Tag Herr Holik,

das wäre ja zu einfach.
Das Verständnis der Krankenkassen - damit Voraussetzung - ist: nur wenn die Fehlzeit 'krank' hinterlegt ist, darf das Vorliegen einer eAU ab dem fünften Tag angefragt werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Den Katalog der Bedingungen der Krankenkassen für eine Abfrage sollten wir verfügbar machen.

Martin Holik
Verfasst am 29.04.2023 um 13:28 Uhr

Ja Herr Bohnen, einfach geht in Deutschland leider nichts.

Wir müssen also zunächst den Mitarbeitern "glauben". Da es keinen "Zettel" vom Arzt mehr gibt, kommt es dann zu Differenzen mit der Lohnfortzahlung, da ja niemand nachweisen kann wann wer von welchem Arzt krankgeschrieben wurde.

Die Leute in Berlin leben in einer anderen Welt.

Dennoch danke für die Info.

Martin Holik