Lohnfix - Forum
LohnFix Forum LohnFix Forum
zur Startseite   zur Startseite Zur Foren-Startseite   Zur Foren-Startseite
 
 


Hier finden Sie Beiträge die Älter sind als 5 Tage. Allgemein
Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 851

Thema: Gehaltsabrechnung

5245 mal gelesen   5245 mal gelesen
LohnFix Kundenservice
Verfasst am 29.08.2007 um 15:39 Uhr
Dem hohen Spam-Aufkommen der letzten Tage hier im Forum (seit der Freischaltung der neuen Homepage) hat das Team von Sehen-Design durch die Einrichtung eines neuen Captchas einen Riegel vorgeschoben.
Emmer
Verfasst am 29.08.2007 um 19:12 Uhr
Hallo,
wie kann ich beim Gehalt einen halben Monat abrechnen mit anteiligen Sozialversicherungsbeiträgen.
Bei der Gehaltsabrechnung für einen Auszubildenden ab 13.08.2007 mit halbem Monatsentgelt wurde er als Geringfügig eingestuft und keine SV-Beiträge abgezogen.
Kann beim Gehalt kein halber Monat abgerechnet werden oder fallen dafür keine SV-Beiträge an.
Kann mir da jemand helfen?

Mit freundlichen Grüßen
Christina Emmer
lohnfix
Verfasst am 29.08.2007 um 20:41 Uhr
Hallo,
Änderungen der rechtlichen Bedingungen einer Beschäftigung finden zum Monatsende/Monatsanfang statt. Denn es können auf einer Abrechnung nicht zwei verschiedene Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen.
Bitte prüfen, ob dies bei Ihnen möglich ist. Ansonsten wäre als Notlösung der Mitarbeiter doppelt anzulegen, was auch keine elegante Lösung ist.
MfG
LohnFix-Kundenberatung
Emmer
Verfasst am 30.08.2007 um 09:47 Uhr
Hallo,
um das Richtig zu stellen, der Auszubildende hat erstmals eine Beschäftigung am 13.08.2007 aufgenommen.
Da er ein Monatsgehalt bekommt, wollte ich es anteilig abrechnen.
Sollten da nicht trotzdem Beiträge zur SV anfallen, oder gilt die Geringfügigkeit nur für diesen Monat und wir müssen die Beiträge hierfür alleine tragen.
MfG
Emmer
lohnfix
Verfasst am 31.08.2007 um 09:37 Uhr
Guten Morgen,

anteilige Monatsabrechnungen gehen nicht, außer bei Eintritt/Austritt, das hieße 'neue Person' anlegen und trifft den Fall nicht. Das Problem, das Sie haben, ist allen Lohnabrechnern bekannt. Der einzige Schutz davor ist, Anfang bzw. Ende der jeweiligen Beschäftigungen auf Ende und Anfang eines Monats zu legen.

MfG
LohnFix-Kundenberatung
Christiane Nettler
Verfasst am 31.08.2007 um 09:57 Uhr
Hallo, mich macht da etwas stutzig (oder hab ich's falsch verstanden?). Ein Azubi wird mit SV-Schlüssel 102 geführt. Dort besteht keinesfalls ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, egal wie niedrig der halbe Monatslohn ausfällt! SV-Beiträge müßten auch für den halben Monat berechnet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler
Max Ganal
Verfasst am 02.09.2007 um 10:18 Uhr
Hallo Frau Emmer,
m.E. fällt Ihr Azubi für den Rumpfmonat August unter die Geringverdiener-Regelung, bei welcher Sie als Arbeitgeber die gesamten SV-Beiträge zu tragen hätten, da das monatliche Entgelt für den Azubi in diesem Monat innerhalb der Geringverdienergrenze liegt. In den Folgemonaten, in welchen die Geringverdienergrenze überschritten wird, werden die SV-Neiträge wie bei den übrigen Mitarbeitern hälftig abgerechnet.
Fragen Sie sicherheitshalber noch bei einem SV-Experten der Krankenkasse nach.
Mit freundlichen Grüßen
Max Ganal
[/b]
Max Ganal
Verfasst am 02.09.2007 um 10:57 Uhr
Hallo Frau Emmer,
tut mir leid. Ich muß mich korrieren.
Das Lohnfixprogramm rechnet in Abhänhihkeit des Eintritt-Datums auf den Gesamtmonat hoch. Und wenn dann das hochgeechnete Entgelt innerhalb der Geringverdienergtenze liegt, trägt der AG die gesamten SV-Beiträge, ansonste je zur Hälte.
Also bitte prüfen, ob das Eintrittsfdatum 13.06.2007 tichtig eingegeben ist.
Mit freundkichen Grüßen
Max Ganal
Emmer
Verfasst am 02.09.2007 um 14:31 Uhr
Hallo Herr Ganal,
das Eintrittsdatum ist der 13.08.2007 und ich dachte es wäre möglich einen Azubi auch in der hälfte eines Monats einzustellen.
Das normale Monatsgehalt liegt über der Geringverdienergrenze. Das bei Lohnfix keine halben Monate für Gehaltsempfänger möglich ist war mir nicht bekannt, sonst hätte ich das Einstellungsdatum auf den 1. des Monats gelegt.
Trotzdem müßte es möglich sein das Gehalt anteilig zu berechnen.
Ich kann den Azubi ja nicht entlassen und zum 1.09.2007 neu einstellen. Das die SV-Beiträge für den halben Monat nur von uns getragen werden sollen erscheint mir nicht plausibel.
Mit freundlichen Grüßen
Emmer Christina
lohnfix
Verfasst am 02.09.2007 um 14:58 Uhr
Hallo zusammen,
gibt es denn ein Problem und worin läge dieses, das Azubi-Verhältnis einfach Anfang August beginnen zu lassen oder, mir ist nicht klar, was wem folgt, Ende August auslaufen zu lassen?
MfG
Ulrich Bohnen
Emmer
Verfasst am 02.09.2007 um 19:52 Uhr
Hallo,
wie kann ich das Azubi-Verhältnis auf Anfang August legen, wenn er erst am 13.08.2007 angefangen hat zu Arbeiten. Soll für einen halben Monat Arbeitseinsatz ein volles Monatsgehalt bezahlt werden?
MfG
Christina Emmer
lohnFix
Verfasst am 02.09.2007 um 21:54 Uhr
hallo Frau Emmer,
dann ist mein Vorschlag: geringfügig abrechnen bis Ende August und das Azubi-Verhältnis abrechnungstechnisch ab 1. September beginnen lassen. Sollte sich hierdurch eine Minderung in der Entlohnung ergeben, können wir im September einen einmaligen Aufschlag vornehmen. Wäre damit nicht alles okay?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Christiane Nettler
Verfasst am 03.09.2007 um 11:31 Uhr
Hallo Frau Emmer,
hier gibt es doch eigentlich gar kein Problem! Einstelldatum 13.08., SV Schlüssel 102 = volle SV(1111) für Azubis (Gehalt natürlich nur anteilig eingeben).
Emmer
Verfasst am 03.09.2007 um 14:15 Uhr
Hallo Frau Nettler,
genau das habe ich alles angegeben, aber das Programm sieht bei einem Gehalt unter 325 Euro den Azubi als geringfügig an und es fallen keine SV-Beiträge an.Somit muss der Arbeitgeber die Beiträge allein tragen. Insoweit haben sie die selben Überlegungen wie ich nur das Programm setzt sie nicht um.
Trotzdem danke für Ihre Hilfe.
Habe die Abrechnung jetzt ohne SV-Beiträge erstellt.
MfG
Christina Emmer
Emmer
Verfasst am 03.09.2007 um 15:00 Uhr
Hallo,
nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Bohnen hat sich mein Problem nun gelöst. Da ich beim abrechnen des Azubis für den halben Monat die Wochenendtage nicht mitgerechnet hatte blieb das anteilige Gehalt unter der Geringfügigkeit. Nach Eingabe der anteiligen Kalendertage wurden auch die SV-Beiträge ausgewiesen.
Nochmals herzlichen Dank für die Hilfe.
MfG
Christina Emmer