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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: Insolvenzgeldumlage

3141 mal gelesen   3141 mal gelesen
Michael Stender
Verfasst am 04.01.2009 um 21:54 Uhr
Frohes neues Jahr!

Bezüglich der Insolvenzumlage mal eine Frage zu folgenden Personengruppen:

1. Komplementäre einer KG, die keine Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne sind, aber eine Vergütung nach dem Gesellschaftsvertrag erhalten. Sie sind steuer- und SV-rechtlich Selbständige und die Vergütung wird in einen Vorabgewinn umqualifiziert. In der Berufsgenossenschaft war bisher eine Unternehmerversicherung erforderlich.

2. Sog. "1-Euro-Jobber". Bezieher von Hartz-IV, die im Rahmen einer sog. "Gemeinwohlarbeit" keinen Lohn, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten (brutto=netto).

Wie sind diese Personengruppen

a) bei der Insolvenzumlage
b) bei der Berufsgenossenschaft
zu schlüsseln?

Viele Grüße
Michael

 
LohnFix-Team helmut Bitter
Verfasst am 09.01.2009 um 13:59 Uhr

Guten Tag,

zu der Frage1:
das ist im rechtlichen Sinn kein Arbeitnehmer, daher im Lohnprogramm nicht zu erfassen.

Zu Frage 2:
das ist im rechtlichen Sinn ebenfalls kein Arbeitnehmer, daher im Lohnprogramm nicht zu erfassen.
(beide Fragen laut Auskunft der Arbeitgeberberatung der AOK, sehr gute Beratung für jeden Arbeitgeber)

 

Info zur Insolvenzgeldumlage:
Die Insolvenzgeldumlage wird ab dem 1.1.09 über die Kassennachweise automatisch berechnet und abgeführt. Bisher wurde das Insolvenzgeld von den Berufsgenossenschaften erhoben und an die Bundesanstalt für Arbeit abgeführt. Aus diesem Grund und aus versicherungstechnischen Gründen muss auch jede Firma Mitglied der BG sein, die sogar Betriebsprüfungen durchführen darf.  

Neuer Personengruppenschlüssel  PGS = 190 à kein SV-Mitglied, jedoch pflichtig in der UV – Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Info zur Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft:
Wie bisher sind für 2008 und 2009 und 2010 die Bruttolöhne und Stunden in den entsprechenden Gefahrentarifstellen mit einem Papierformular der BG zu melden.

Ab 1.1.2009 müssen zusätzlich in einer Testphase in den nächsten 3 Jahren die Gefahrentarifstellen jedem Arbeitnehmer zu zuordnen und elektronisch mit den SV-Meldungen an die Rentenversicherungsanstalt zu melden. Das ist in LohnFix umgesetzt.

Bitte laden Sie sich die neueste Version LF09/01/09 herunter und lesen in der Hilfe unter den Stichworten und unter "Inhalt und Was ist neu in dieser Version?" alles weitere nach.

mit freundlichen Grüßen
Helmut Bitter

Ulrich Bohnen
Verfasst am 09.01.2009 um 22:14 Uhr

Sehr geehrter Herr Stender,

danke an Herrn Bitter, Ihnen eine kompetente Antwort gegeben zu haben.

Zu den Zuständigkeiten:
In beiden Punkten ist die Unfallversicherung als Einzugsstelle Ihr Ansprechpartner.

Warum recherchieren Sie nicht bei denen, die dafür zuständig sind?  

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Moritz Kipp
Verfasst am 10.01.2009 um 00:16 Uhr
Hallo Herr Bohnen,

das ist doch ganz einfach zu erklären, denn
1. muss doch das Forum aktiv genutzt werden und
2. darf man auch mal dumme Fragen stellen, oder?!

Also eine gute Zeit!

Viele Grüße
Moritz Kipp