Verfasst am
13.02.2009 um 15:32 Uhr
Hallo, ja, man kann. Vorab aber mal: Auch Minijobs können über Lohnsteuerkarte laufen, dann entfallen die 2% Pauschalsteuer für den AG. In diesem Fall wird natürlich auch der Minijob-Zeitraum in der Lohnsteuerbescheinigung erfaßt und ausgewiesen, das ist korrekt so. Sollte aus irgendwelchen Gründen der Minijob nicht über Steuerkarte laufen - dann müßte eine Korrektur der entsprechenden Abrechnungsmonate erfolgen mit entsprechender Umstellung in den Stammdaten (Steuerklasse). Die dann veränderte Steuermeldung kann normal versendet werden und "überschreibt" die alte Meldung. MfG Christiane Nettler |