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li li |
Verfasst am
02.11.2009 um 17:10 Uhr
Wie kann man bei falsche, übertragener Lst-meldung eine Korrekturmeldung abgeben. |
LohnFix-Team Helmut Bitter |
Verfasst am
03.11.2009 um 09:56 Uhr
Guten Morgen, vorab eine Bitte: Hier im Forum wäre es sehr schön, wenn man sich nicht als Name mit "li li" meldet, sondern wenn man seine Identität mit Firma und Familienname in Kurzform bekannt gibt. Im Feld Name ist dafür Platz genug. Außerdem sollte eine Frage mit etwas mehr Text beschrieben werden. Ratesendungen gibt es im Fernsehen genug. Lohnsteuer-Bescheinigungen LStB können beliebig oft gesendet werden (bis das Finanzamt böse wird). Es ist immer die zulatzt gesendete gültig. Lohnsteuer-Anmeldungen LStA können nur einmal je Meldungszeitraum (Monat oder Quartal oder Jahr) gesendet werden. Korrekturmeldungen in dem Sinne des Wortes gibt es nicht mehr. Allerdings werden die Lohnsteuer-Korrekturen, die ja nur durch eine Stornierung einer Lohnabrechnung verursacht werden können, in dem nächsten noch offenen (noch nicht gebuchten) Monat geschrieben und dann mit der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung in der Summe gemeldet. mit freundlichen Grüßen Helmut Bitter |
li li |
Verfasst am
03.11.2009 um 14:01 Uhr
Danke für Ihre Antwort! "li li" ist echt mein Name. Mein Familienname ist "Li" und mein Vorname ist auch "Li". Ich arbeitet kurzfristig als Aufhilferin in einem Büro. Unsere Buchhaltung ist momentan nicht da. Deshalb frage ich hier.
Wir haben ein Problem. Wir haben letzten Monat schon Lst-Anmeldung zum Finanzamt gesendet, und später (auch im letzten Monat) hat unserer Geschäftsführer Bescheid gesagt, dass eine Lohnabrechnung für einen neuen Mitarbeiter gemacht werden sollte. Dann haben wir das gemacht. Das Problem ist, dass die Summe der Lst-Anmeldung nicht mehr stimmt. Das Programm rechnet eine neue Summe für den letzten Monat. Aber vorher haben wir schon zum Finanzamt (mit der alten Summe) geschickt. Wie können wir dieses Problem lösen?
Danke noch mal! Li Li |
Christiane Nettler |
Verfasst am
04.11.2009 um 19:19 Uhr
Hallo Li Li,
da sich kein Entwickler meldet, hake ich mal nach. Wie ist denn der Stand des Programmes?
Normalerweise klappt der Lohnsteueranmeldungsversand nur, wenn der Monat abgeschlossen wurde. (Siehe unter Abschlussübersicht) Wenn jetzt ein neuer Mitarbeiter für den abgeschlossenen Monat angelegt wird - dann müßte der Monat doch wieder "offen" sein, vermute ich. Ist das so? In dem Fall einfach nochmal den Monat abschließen und Lohnsteueranmeldung erneut versenden.
Normalerweise würde ein rückwirkend angelegter Mitarbeiter eine Korrektur erfordern, die dann automatisch im neuen Monat verrechnet wird.
Vielleicht hilft das ja schon weiter. MfG Christiane Nettler |
li li |
Verfasst am
04.11.2009 um 19:36 Uhr
Hallo Christiane Nettler,
Unser Problem war genau wie Sie beschrieben haben. Es ist wirklich sehr nett von Ihnen, dass Sie so viel gehofen haben. Vorher haben wir auch gedacht, dass der neu angelegte Mitarbeiter automatisch im neuen Monat verrechnet wird. Aber leider nicht, kann man trotz des "Abgeschlossen" Standes weiter darein schreiben.
Ich danke Ihnen! Mit freundlichen Grüßen! Li Li |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
05.11.2009 um 09:16 Uhr
Sehr geehrte Frau Nettler, wir hatten diesen Fall vor ca. zwei Jahren wie folgt gelöst (Sie hatten uns damals dankenswerterweise auf die richtige Spur gebracht):
a) ein Mitarbeiter muss auch in einem abgeschlossenen Monat nachträglich angelegt werden können. Grund: Mandanten vergessen, den Mitarbeiter dem Buchführungsbüro zu melden; das kommt häufiger vor.
b) wenn der Monat den Status 'abgeschlossen' hat, kann eine Abrechnung natürlicherweise nicht 'ohne weiteres' nachträglich eingefügt werden: Der Status 'abgeschlossen' wäre ja sonst sinnlos.
c) der logische Ablauf ist daher wie folgt (und die nachfolgenden Schritte sind in LohnFix aufgrund der Anwenderhinweise und des gesperren 'Buchen'-Schalters gar nicht anders möglich):
1. Mitarbeiter mit richtigem Eintrittsdatum anlegen, das kann mehrer Monate zurückliegen 2. dann zunächst eine Nullabrechnung buchen (den Hinweis bringt das Programm dann schon ...) 3. die Nullabrechnung stornieren 4. nun die vergessenen Abrechnungen nachbuchen. Die Folge dieses Ablaufs ist: Die Differenzen werden im aktuellen Monat gezeigt und gemeldet! Dies ist das Prinzip der Stornobuchung: keine Korrekturmeldungen für Lohnnsteueranmeldung oder Kassennachweis an das Finanzamt oder die Krankenkassen durchzuführen, da durch das Storno und Neubuchen die Werte im aktuellen Monat erfasst sind.
Ungeachtet davon ist die manuelle Korrektur einer abgegebenen Lohnsteueranmeldung sehr leicht möglich, aber nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Diese Korrekturmöglichkeit durch manuelles Überschreiben der angezeigten Werte ist in Lohnfix gegeben, damit wird die im Vergleich zur SV größere Verfahrensflexibilität der Finanzverwaltung an die Anwender weitergegeben. Ich darf bitten, die Felder auf dem Eingabebildschirm oder dem LSt-Anmeldeformular einfach einmal anzuschauen ... (Beachtung der Texte oder 'Ausfüllhinweise' vergangen und vorbei ? mit den schönen Schaltern zum einfachen elektronischen Senden ... sorry Lili ... )
Zu der angestossenen Frage möchte ich anmerken: Im Lohn- wie auch der Finanzbuchhaltung ist schnell ein Niveau erreicht, das nur mit der Erfahrung einer kundigen Sachbearbeitung oder ersatzweise mithilfe guter Kundenberatung, wie sie unser Support hoffentlich bietet, zu lösen ist. Ein Forum kann nur als Ergänzung dienen. Die zutreffenden Hinweise von Herrn Bitter und von Ihnen ('Korrektur, die dann automatisch im neuen Monat verrechnet wird') sind so diffizil wie die Lohnabrechnung es eben ist und sie werden im Forumsraum dann leicht überhört, wenn man sich auf diffizile Abläufe nicht recht einlässt. Mit dem Hinweis von Herrn Bitter auf die möglicherweise erforderliche Differenzierung LStAnmeldung - LSt-Bescheinigung; sie kommt bei Stornos über Jahreswechsel zum Tragen, sind die zu bedenkenden Aspekte benannt.
Für das Verständnis des Lesers dankend verbleibe ich, mit freundlichen Grüßen: Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
05.11.2009 um 09:58 Uhr
Danke, Herr Bohnen.
An die Details des damaligen Falles konnte ich mich nicht mehr so genau erinnern.
Ich hoffe, dieser Weg hat geholfen Li Li? MfG Christiane Nettler |
li li |
Verfasst am
05.11.2009 um 19:40 Uhr
Sehr geehrte Frau Nettler, Herr Bohnen und Herr Bitter, Ich denke Ihnen, dass Sie viel geholfen haben. Eigentlich meine Frage ist, ob man die Lst-Anmeldung des silben Monates zweites Mal ans Finanzamt schicken darf. Aber ich habe gar nicht vorgestellt, dass ich davon so viele gelernt habe. Die geduldigen und ausführlichen Antworten haben uns viel geholfen. Mit freundlichen Grüßen! Li Li |
li li |
Verfasst am
05.11.2009 um 20:19 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herrn, Danke noch mal für die Aufmerksamkeit! Und einen besonderen Dank für super nette Frau Nettler! Liebe Grüße! Li Li |
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