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3256 mal gelesen |
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Marion Abel |
Verfasst am
22.01.2010 um 09:26 Uhr
Guten Morgen zusammen,
bei der Lohnabrechnung zweier Geschäftsführer erscheint immer der Hinweis, dass normalerweise Steuertarif B einzutragen wäre. Bei uns ist aber der Tarif A richtig, weil die Geschäftsführer keine Pensionszusage erhalten.
Weiss jemand, wie ich den monatlichen Hinweis wegbekomme ?
Viele Grüße und vielen Dank Marion Abel |
Susi Heid |
Verfasst am
27.01.2010 um 08:48 Uhr
Guten morgen,
ab 2010 gibt es sowieso keinen B-Tarif mehr! Also einfach ignorieren!
Liebe Grüße aus Gaggenau Susi Heid |
Marion Abel |
Verfasst am
27.01.2010 um 09:17 Uhr
Aha...
dann ist es ja komisch, dass das Programm erst ab 2010 darauf hinweist !? Aber vielen Dank für die Antwort !!!
Grüße Marion Abel |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
27.01.2010 um 12:04 Uhr
Hallo,
der Hinweis auf Tarif B bei RV=0 wurde nach Personengruppe eingeschränkt. Der Hinweis bezieht sich vor allem auf die Personengruppe '0' = keine SV, damit keine Beiträge zur Rentenversicherung und damit in der Steuer 'Tarif B'. Ob der Tarif B zur Anwendung kommt, kann der LSt-Karte entnommen werden, von daher ist die Frage eher unproblematisch.
Dass es Tarif B ab 2010 nicht mehr gebe, ist bei uns wiederholt als Nachricht hinterlegt worden. Die Information ist definitiv nicht zutreffend. Vorschlag: Tun Sie der (mir unbekannten) Ursprungsquelle der Information einen Gefallen, und weisen Sie diese auf LohnFix hin, damit sie in Zweifelsfragen hier Auskunft einholt. Gute Quellen sind: die 'Tabellen 2010' unter 'Werkzeuge' oder direkt aus StartFix aufzurufen. Vor allem auch die 'Lohn-Schnellauskunft' und der Text 'Tarif 2010' in den Erläuterungen :-)
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Holthaus |
Verfasst am
27.01.2010 um 16:14 Uhr
Hallo Herr Bohnen, "Tarif B kann der Lohnsteuerkarte entnommen werden".!!??? Vor-oder Rückseite??? Gruß aus Berlin, F.Holthaus |
Christiane Nettler |
Verfasst am
27.01.2010 um 17:42 Uhr
Holthaus hat folgendes geschrieben: ..oder aus der Kante??? ;-) Ich glaub, ich brauche ne neue Brille.... MfG christiane Nettler |
karmann |
Verfasst am
27.01.2010 um 19:36 Uhr
Christiane Nettler hat folgendes geschrieben:Holthaus hat folgendes geschrieben: ..oder aus der Kante??? ;-) Ich glaub, ich brauche ne neue Brille.... MfG christiane Nettler |
Hallo Frau Nettler
Ich habe auch das Problem, dass ich auf der Steuerkarte nicht sehe, ob Tarif A oder B können Sie mir sagen, wo ich die Tarifangabe auf der Steuerkarte finde ? Danke im Voraus H.Karmann |
Martin Holik |
Verfasst am
27.01.2010 um 22:06 Uhr
Habe gerade mal die Steuerkarte eine "B" Kandidaten (GF einer GMBH Privat versichert, GMBH Zahlt die SVS -Anteile als Gehaltsbestandteil) mit einem "Normal Sterblichen AN" verglchen. Ich kann kein "A" oder "B" finden. nun intes+ressiert mich das aber auch. Martin Holik (Brillenträger seit seinem 4.Lebensjahr und das ist lange, lange, lange,lange,lange her.) |
Marion Abel |
Verfasst am
28.01.2010 um 09:17 Uhr
Jetzt wird's ja richtig lustig ! Also, ich habe schon in 2006 keinen Eintrag auf der Lohnsteuerkarte entdecken können und habe dann vorsichtshalber unseren Steuerberater gefragt. Seine Mitarbeiterin hätte mir eine falsche Antwort gegeben, er selber hat dann doch die feinen Unterschiede gekannt ( zwar geschäftsführender Gesellschafter aber keine Pensionszusage - in unserem Fall). Viele Grüße von einer baldigen Brillenträgerin Marion Abel |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
28.01.2010 um 10:06 Uhr
Guten Morgen, vier Augen sehen mehr als zwei! Stimmt: aus der Lohnsteuerkarte lässt es sich nicht einfach ablesen, der Arbeitgeber/Lohnabrechnung muss entscheiden. Der sog. 'besondere Tarif' ist für die Arbeitnehmer anzuwenden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei und privat kranken- und pflegeversichert sind - in erster Linie ist damit der Kreis der Beamten betroffen. In den privaten Unternehmen trifft es nur für die geschäftsführenden Gesellschafter in der Personengruppe '0' oder '190' zu.
Bislang wird an der Terminologie 'Tarif B' für diese Gruppe allgemein festgehalten, zB sind die LSt-Tabellen 'Besonderer Tarif' weiter in Verwendung. Mit der Auflösung der Vorsorgepauschale in die individuelle Beitragssituation - zB Sachsen durch Pflegeversicherung generell leicht differierend, Ost und West ab der RV-Beitragsbemessungsgrenze Ost differierend, liesse sich von einer Vielzahl von 'besonderen Tarifen' sprechen und der bisherige Begriff lässt sich dann durch die Definition im ersten Absatz vollkommen ersetzen.
Sorry, wenn das die Gegebenheiten vereinfacht wiedergibt (in der Übersetzung des EStG kaum ausbleibend), wünsche allen einen weniger glatten Tagesverlauf als es die Straßen heute sind: Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
28.01.2010 um 10:27 Uhr
Hallo + Danke für die Aufklärung, Herr Bohnen! (Wollte gerade den Vorschlag machen, die Lst-Karte mal heftig zu schütteln, um zu sehen, ob ein Tarif rausfällt...) Gruss aus dem glitschstrassigen Hannover! Christiane Nettler |
karmann |
Verfasst am
28.01.2010 um 18:16 Uhr
Hallo Herr Dr.Bohnen Vielen Dank für Ihre kompetente Information bezüglich der Steuerkarte  Einstufung Steuertarif A oder B ev findet Frau Nettler beim ausschütteln der Steuerkarte doch noch einen Tarif, der uns Brillenträger entgangen ist. MfG Karmann |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
28.01.2010 um 22:06 Uhr
Hallo, die Frage der Einstufung in 'A' oder 'B' musste leider an Sie als Anwender zurückzugeben werden. Jedoch:
a) die Wahl von Tarif B führt zu etwas höherer Steuer. Die endgültige Steuer wird mit der Einkommensteuererklärung festgelegt, in der die Lohnsteuer als Guthaben einfließt, sozusagen als Einkommensteuer-Vorauszahlung. Evtl. Differenzen gleichen sich am Ende aus, die Bestrebung nach hoher Genauigkeit wäre 'Streber'. Frau Heid stimme ich also zu: das, was als Korrektur vorgeschlagen wird, sollte nicht zu eng gesehen werden.
b) es liegt der Entwurf eines Schreibens des BMF vor, dass veröffentlicht werden soll, um in diesen Fragen für mehr Klarheit zu sorgen. Nach Durchsicht des Schreibens: Klarheit oder Klarstellung sind bestimmt nicht die passenden Begriffe, für das, was in das EStG mit der Auflösung der Vorsorgepauschale hineingekommen ist. Der Gedanken der Berücksichtigung der jeweiligen SV- oder privater Beiträge ist gut nachvollziehbar. Dass da nicht ein einfacher Abzug vom zu versteuernden Verdienst möglich war, ist als Weg leider ausgelassen worden.
c) Büro Bitter arbeitet an einem Infobrief zu dem Thema. Ich hoffe, es wird die Klarheit haben, die ich im Schreiben des BMF nicht finden konnte (wir stellen beides unter Download dann zur Verfügung).
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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