Verfasst am
27.04.2010 um 10:58 Uhr
Hallo Li Li, es kämen mehrere Möglichkeiten in Betracht, die auch abhängig sind von der Höhe des Lohns. Da es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, würde ich diese auch bevorzugen (Schl.Nr. 110 - keine SV-Pflicht -alles auf Null). Dafür muß man nur abprüfen, ob der Rentner noch weitere dieser Arbeitsverhältnisse hatte in den vergangenen 12 Monaten. Die nächste Möglichkeit wäre eine geringfügige Beschäftigung - ganz normal wie jeder Minijobber abzurechnen. (steht jedenfalls so bei der Minijob-Zentrale). Die dritte Möglichkeit - Abrechung wie normales SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis (da gibt es wohl Besonderheiten) - tja, das kenne ich auch nicht näher. Aber man kann so etwas bei den Krankenkassen nachfragen. MfG Christiane Nettler |