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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 859

Thema: Wie Ãœberweisung an ausgeschiedene MA erstellen?

1904 mal gelesen   1904 mal gelesen
Christiane Nettler
Verfasst am 21.09.2010 um 14:10 Uhr

Hallo an den Support und alle, die vielleicht die Lösung kennen!

Ich hab ein Problem mit der Nachberechnung eines ausgeschiedenen MA:

Abgeschlossene Lohnabrechnung: 01.-15.08.  Jetzt gibt es eine Nachzahlung, die ich auch problemlos als Korrektur erstellen kann. MA erhält eine Nachzahlung von 42,- .  Aaaaber - wie an die Überweisung kommen? Es wird keine September-Abrechnung mit dem Nachzahlungsbetrag erstellt, weil  - MA ist ja ausgeschieden! Auch in der Überweiser-Liste Sep. taucht nix auf.  Auszahlungsliste Aug. hat den "alten"  Betrag.  Ich habe sonst das Problem gelöst, indem ich mit dem Austrittsdatum getrickst habe. Das geht aber in diesem Fall leider nicht. Gibt es Ideen dazu?

MfG Christiane Nettler

karmann
Verfasst am 21.09.2010 um 18:12 Uhr

Hallo Frau Nettler

war eine Stornierung notwendig ?

Es ist doch im folge Monat

       " Zahlung nach Austritt  möglich "

ich hatte damit schon gearbeitet, und es passte.

MfG

H.Karmann

Christiane Nettler
Verfasst am 22.09.2010 um 11:55 Uhr

Hallo Herr Karmann,

bei mir sagt das Programm, daß in diesem Bereich nur Einmalzahlungen, Abfindungen etc. möglich sind. Hier handelt es sich aber um eine reguläre Lohn-Korrektur. Deswegen habe ich das so noch nicht benutzt.

MfG Christiane Nettler

karmann
Verfasst am 22.09.2010 um 13:08 Uhr

Hallo Frau Nettler

wenn Sie die Nachzahlung nicht als Einmalzahlung sehen wollen ,

dann hilft nur der Support .

MfG

Karmann

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 22.09.2010 um 16:24 Uhr

Hallo in Hannover,
unter 'Zahlung nach Austritt' ist die Eingabe von Bezügen zum und Abzügen vom Nettolohn auch möglich. Allerdings ist im Moment die Abrechnung nur zu buchen, wenn eine Einmalzahlung (hier von Null) mit aktiviert wird (das wird sofort geändert).
Ansonsten sind Nachzahlungen einfach getrennt von der Zahlungsliste anzustossen (bei Ihnen nicht wegen Weitergabe an Mandanten?).
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 22.09.2010 um 16:35 Uhr

Hallo nochmal an Herrn Bohnen und Herrn Karmann,

ich hab es gerade probiert - der Trick mit der Korrekturberechnung im August und einer Null-Nachzahlung im September funktioniert prima! Vielen Dank an Sie beide und noch einen sonnigen Nachmittag!

MfG Christiane Nettler

Ulrich Bohnen
Verfasst am 22.09.2010 um 17:45 Uhr

die oben genannte Änderung ist jetzt im Programm drin. Zahlung nach Austritt geht nur mit Be- oder Abzug vom Nettolohn. Es soll keine Aufforderung zu Zahlungen nach Austritt sein   :-)  Andererseits, was vorkommt sollte abzurechnen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen