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Themen: 859

Thema: Sozialausgleich fürs neue Jahr...

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Christiane Nettler
Verfasst am 30.12.2010 um 12:43 Uhr

Hallo, gerade hatte ich mal ein bißchen Zeit zum Lesen und habe mich mit dem neuen Bürokratie-Highlight "Sozialausgleich" befaßt. Da packt einen ja das Grauen! (Und das Mitleid fürs Entwicklerteam). Auch wenn es in 2011 vermutlich eine Nullnummer wird - einfach geht anders. An dieser Stelle einmal Dank an das Entwicklerteam, daß auch diese Hürde sicherlich meistern wird.  

Allen Lesern hier ein Gutes Neues Jahr 2011!

MfG Christiane Nettler

LohnFix-Team Helmut Bitter
Verfasst am 30.12.2010 um 16:17 Uhr

Guten Tag,

ja uns - alle Lohn-Softwarehersteller und sogar vielen Arbeitgeberverbänden - schüttelt auch das Grauen.

Alle Lohnsoftwarehersteller können für die Lohnprogramm-Umsetzung diese Bürokratie-Datensammelwut, wobei ja über die Lohnsoftware immer mehr auch lohnfremde private Daten der Arbeitnehmer gesammelt werden sollen, nur noch mit sehr viel mehr Personalaufwand betreiben. Daher können alle Lohnsoftwarehersteller diese erheblichen Mehrkosten leider auch nur an die Kunden weitergeben.

Hier eine kurze Beschreibung - wobei die gesetzlichen Vorschriften für die Berechnung dieses Sozialausgleichs über die Lohnsoftware noch nicht einmal vorliegt.

 

Sozialausgleich – Krankenkassen Zusatzbeitrag

 

Ab 1.1.2011 ändern sich die Krankenkassenbeitragsätze und es wird ein Zusatzbeitrag von den Krankenkassen erhoben. Außerdem soll für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ein steuerfinanzierter Sozialausgleich durchgeführt werden.

 

1. Beitragssätze Arbeitnehmer / Arbeitgeber

Der Beitragssatz für Arbeitnehmer und Rentner wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben: er steigt am 1. Januar 2011 von 7,9 auf dann 8,2 Prozent. Auf diesem Niveau wird er dauer­haft festgeschrieben. Für Rentner mit einer monatlichen Durch­­schnittsrente von 1000 Euro bedeutet das eine Bei­trags­­erhöhung um rund 3 Euro pro Monat. Der Beitragssatz der Arbeitgeber wird am 1. Januar 2011 von jetzt 7,0 auf 7,3 Pro­zent angehoben. Auch der Ar­beit­ge­ber­beitrag wird auf diesem Niveau dauerhaft fest­ge­schrie­ben.

 

2. Zusatzbeitrag der Krankenkassen

Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensunabhängiger Betrag, der vom Mitglied direkt an die Krankenkasse zu leisten ist. Er ist unterschiedlich hoch je nachdem, wie gut eine Kran­ken­kas­se wirtschaftet, welchen Service sie anbietet, welche Preis­vereinbarungen sie mit Leistungserbringern ab­ge­schlos­sen hat und wie die Versorgung organisiert wird. Der Zu­satzbeitrag schafft Transparenz und bietet den Ver­si­cher­ten die Möglichkeit, das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand der eigenen Vorstellungen zu beurteilen. Die Versicherten kön­nen sich dann entscheiden, welche Krankenkasse ihnen mehr zusagt.

 

3. steuerfinanzierter Sozialausgleich 

Eine gesetzliche Überforderungsklausel soll sicher stellen, dass kein Mitglied einer Krankenkasse über Gebühr belastet wird. Wenn der durchschnittlich von allen Kassen benötigte Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens eines Kas­sen­mit­glieds übersteigt, sollen die Arbeitnehmer die Differenz durch einen steuerfinanzierten Sozialausgleich zurück­be­kom­­­men. Ob das der Fall ist, soll ab 2012 von den Ar­beit­ge­bern bzw. von der Rentenversicherungsanstalt (Rentner) ge­prüft und aus­geführt werden.

 

Das soll sehr einfach geschehen, indem der ein­kom­mens­be­zo­gene Krankenversicherungsbeitrag um den ent­spre­chen­den Betrag des durchschnittlichen Zu­satz­bei­tra­ges reduziert wird. Das ausgezahlte Arbeitsentgelt bzw. der Ren­ten­zahl­be­trag fällt entsprechend höher aus. Arbeitgeber und Ren­ten­ver­sicherungsträger werden das laut den Vorstellungen unserer Sozialbehörden ab 2012 unbürokratisch und un­kom­pliziert über ihre Lohn-Programme hand­ha­ben können. Bis dahin sollen in 2011 die Krankenkassen diesen Aufwand betreiben – wo bleiben da die Einsparungen?

 

Diese Schönmalerei der Bundesregierung führt in vielen Ar­beit­geberverbänden zu erheblichen Protesten, da es voll­kommen verfehlt ist, den Arbeitgebern ab 2012 die Ab­wick­lung des steuerfinanzierten Sozialausgleichs aufzubürden. Das führt in jedem Fall zu deutlichen Mehrbelastungen der Betriebe bei der Entgeltabrechnung. Bei den Lohn­soft­ware­her­stellern führt das ebenfalls zu erheblichen Mehraufwand der Pro­gram­mierung und im Kundenservice. Gerade mittel­stän­di­schen Unternehmen wird damit unnötig neue Bü­ro­kra­tie zu­ge­mutet. Die Zahlung des Zusatzbeitrages beruht aus­schließ­lich auf dem Rechtsverhältnis zwischen dem Ver­si­cher­ten und der gesetzlichen Krankenkasse und muss daher auch von diesen durchgeführt werden. Auch kann der So­zial­aus­gleich bei den Krankenkassen deutlich zielgenauer er­fol­gen, da sie heute schon die Einkommenssituation der Ver­si­cher­ten erfassen. Darüber hinaus ist auch für die frei­will­lig versicherten Selbstständigen in der gesetzlichen Kran­ken­ver­sicherung ein möglichst bürokratiearmes Verfahren zur Anwendung des Sozialausgleichs zu schaffen.

mfG

Helmut Bitter