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4908 mal gelesen |
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Michael Bornemann |
Verfasst am
21.01.2011 um 09:21 Uhr
Hallo,
folgendes Problem besteht leider nach wie vor: Die Berufsgenossenschaft Verkehr hat Mindestentgeltregelungen. Im Programm werden diese auch eingetragen und sind soweit in Ordnung, soweit es sich um Vollzeitbeschäftigte handelt. Bei Teilzeitbeschäftigten gilt jedoch eine andere Regel und zwar werden da die tatsächlich geleisteten Stunden mit dem Mindeststundensatz von 7,67 EUR (West) multipliziert, sodass sich ein entsprechend geringeres Entgelt als bei Vollzeitbeschäftigten ergibt. Kann man das schnellstmöglich nachpflegen, denn es gehen ja nun die SV-Meldungen raus und die wären dann ja fehlerhaft im Bereich der BG-Meldung. Oder habe ich das etwas übersehen?
Gruß Michael Bornemann
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Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
21.01.2011 um 15:33 Uhr
Hallo, die UV-Meldung ist aus vielen Gründen Lieblingskind von Lohn-Entwicklern und -Abrechnern. Ua. steht die Bedeutung in umgekehrtem Verhältnis zur Komplexität. Die BG Fahrzeughaltung schießt mit dem Mindestentgelt den Vogel der "kompliziertesten UV-Berechnung" ab. Zum Ausnahmefall Mindestentgelt soll es wieder Ausnahmen geben ... eine Art von Spiel für unausgelastete Versicherungsverwaltungen.  Wie hier zu verfahren ist, will ich nicht aus dem Stand und vor Zusage von drei Kirschkuchen als Mindestgegenleistung sagen ... mfG Ulrich Bohnen |
Michael Bornemann |
Verfasst am
24.01.2011 um 14:25 Uhr
Hallo Herr Bohnen,
sicher gibt sowas für einen Softwareentwickler keinen Anlass zur Freude und ich bin auch nicht gerade erfreut über diesen Wust an Regelungen, jedoch hilft das auch nicht weiter. Immerhin bemisst die Berufsgenossenschaft die Beiträge der Mitglieder anhand der gemeldeten Entgelte. Insofern ist das nicht bedeutungslos und ich möchte doch sehr um eine Lösung bitten, zumal ich als Lohnabrechner viele Firmen habe, die Mitglied bei der BG Verkehr sind. Vielleicht kann man es hilfsweise so programmieren, dass man die Werte manuell eintragen kann!?
Gruß Michael Bornemann
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Ulrich Bohnen |
Verfasst am
24.01.2011 um 17:16 Uhr
auf die Schnelle hierzu die Antwort: die BG-Liste unter Berichte II ist bis 2013 maßgeblich für die Berechnung der Unfallversicherungsumlage. Wenn Sie die Werte in dem Bericht anpassen wollen, wählen Sie 'Export', alles kopieren in die Zwischenablage und in Excel einfügen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Michael Bornemann |
Verfasst am
26.01.2011 um 10:45 Uhr
Naja, die separaten Meldungen an die BG sind schon raus und entsprechend angepasst. Aber wie sieht es bei den SV-Jahresmeldungen aus, wo die Werte nochmals übertragen werden? Hier habe ich keine Möglichkeit anzupassen, oder? Hoffentlich gibt es da keine Schwierigkeiten...
Michael Bornemann
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Ulrich Bohnen, Lohnfix |
Verfasst am
07.02.2011 um 12:44 Uhr
Hallo Herr Bornemann,
zu Ihrer noch offenen Frage: Der UV-Datenbaustein in den SV-Meldungen (DBUV) dient bis 2013 dazu, das Verfahren in den Annahmestellen darauf um- und einzustellen. Bis dahin ist die Papiermeldung die maßgebliche Meldung. Es handelt sich also um einen 'Vorlaufbetrieb', der bestimmt sinnvoll ist, bis alles rund läuft.
Anmerkung: wobei leider der DBUV konstruktiv so missglückt ist, dass man sich auf Dauer eine andere Lösung wünschte. Grund ist, dass UV eine Jahresmeldung ist, im DBUV diese Rahmenbedingung nicht eingehalten wurde und DBUV auch in Teiljahreszeiträumen zu liefern ist. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
24.02.2011 um 16:33 Uhr
LohnFix ist jetzt so angepasst, dass bei den SV-Meldungen das evtl. anzugebende Mindestentgelt für die BG Fahrzeughaltung auf die gearbeiteten Stunden bezogen ist. Wie beschrieben, werden von den UVs SV-Meldungen ab 2013 tatsächlich herangezogen.
Danke für den Hinweis auf die notwendige Modifikation und mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
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