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3076 mal gelesen |
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Anke Stein |
Verfasst am
11.02.2011 um 12:42 Uhr
Hallo,
wie kann ich bei Kündigung, den Resturlaub auf 0 bekommen?
Folgender Sachverhalt: Kündigung zum 15.01.11 - zustehender Resturlaub 10 Tage aus 2010 und 1 Tag aus 2011. Mit Erhalt der Kündigung ( 15.12.2010) - Krank. Jetzt steht auf der Lohnabrechnung
"Rest dJ" 11 Tage. (Die Resturlaubstage wurden mit Abrechnung Jan. 2011 ausgezahlt).... und nu????
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Maike Voß |
Verfasst am
11.02.2011 um 12:55 Uhr
Hallo, auf der Karteikarte Urlaub/Fehlzeiten können Sie die Urlaubstage erhöhen oder verringern. Da der Urlaub ja ausgezahlt wurde, stellen Sie den Urlaub auf 0. Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix Team |
Anke Stein |
Verfasst am
11.02.2011 um 13:13 Uhr
Hallo Frau Voss, danke - wie immer eine superschnelle Antwort....  Ich stimme Ihnen zu - so mach ich es auch normalerweise. Aber dieser AN wird sich an dieser "Kleinigkeit" stören.... Es ist ein Überkorrekter!!!    Ich lass die Tage einfach stehen und ändere das ganze per Hand ab.... - habe nur gedacht, es ginge auch anders. Gruss und ein schönes Wochenende Anke Stein |
Maike Voß |
Verfasst am
11.02.2011 um 13:41 Uhr
Hallo, gerne können wir auch einmal kurz mit der Fernwartung hereinschauen und die "Kleinigkeit" beheben. Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix Team |
Christiane Nettler |
Verfasst am
11.02.2011 um 13:55 Uhr
Hallo, wenns nur um die "korrekte" Darstellung/Abtragung der Urlaubstage oben im Kästchen geht - dem Manne kann doch geholfen werden!  Einfach im Bereich der Fehlzeiten 11 Tage Urlaub eintragen und diese Abrechnung ausdrucken, dann sind sie alle weg! Danach kann man ja alles wieder "richtig" stellen und für sich abrechnen. MfG Christiane Nettler |
Denise Schultheiß |
Verfasst am
23.09.2015 um 09:21 Uhr
Anke Stein hat folgendes geschrieben:
Hallo, wie kann ich bei Kündigung, den Resturlaub auf 0 bekommen? Folgender Sachverhalt: Kündigung zum 15.01.11 - zustehender Resturlaub 10 Tage aus 2010 und 1 Tag aus 2011. Mit Erhalt der Kündigung ( 15.12.2010) - Krank. Jetzt steht auf der Lohnabrechnung "Rest dJ" 11 Tage. (Die Resturlaubstage wurden mit Abrechnung Jan. 2011 ausgezahlt).... und nu???? |
Hallo,
ja ich hatte schon mehrmals das gleiche Problem. Es wäre vom Vorteil, wenn man hier auch die Auszahlung des Resturlaubs eingeben könnte? Ich habe z. B. eine Kollegin, die letztes Jahr in Elternzeit gegangen ist und damals ihren Resturlaub ausbezahlt bekommen hat. Nun ist sie wieder da und ich bekomme den Resturlaub nicht weg. Aber das mit dem Urlaub eintragen ist auch eine gute Alternative :-).
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schultheiß
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LohnFixTeam - Maike Voß |
Verfasst am
23.09.2015 um 13:09 Uhr
Guten Tag,
durch die Auszahlung reduziert sich genaugenommen die Anzahl der Tage "Urlaubsanspruch". Insofern liegt es nahe, diese Zahl um die ausgezahlten Tage zu reduzieren, so dass sich auch im Resturlaubsanspruch dann eine Null ergibt. Die Reduktion der Tage kann im Text der Lohnabrechnung bei dieser Auszahlung (Einmalzahlung) erläutert und damit dokumentiert werden.
Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix-Team |
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