Verfasst am
15.06.2011 um 16:25 Uhr
Hallo, für alle AN mit Wohnsitz im Ausland, wozu mit häufigen länderübergreifenden Sondervereinbarungen auch die so genannten „Grenzgänger“ zählen, wird von dem zuständigen Arbeitgeber-Finanzamt eine „Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (§ 39 d in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Satz 5 EStG)“ ausgestellt. Dabei ist die Steuerklasse „1“ obligatorisch. LSt und Solz sind einzuziehen, KiSt ist nicht einzuziehen.
Auf der Lasche „Adresse ….“ müssen folgende Eingaben gemacht werden:
- den Auswahl-Schalter „LSt-Karte liegt vor:“ stellen Sie auf „Besondere LStB“
- im Auswahlfenster „Finanzamt“ wählen Sie das Finanzamt des Arbeitgeber-Betriebes aus
- im Eingabefeld „Gemeinde“ tragen Sie nichts ein
- Im Eingabefeld „AGS“ tragen Sie AGS = 000000 (6mal die Null) ein
- im Eingabefeld „IdNr“ tragen Sie nichts ein
Mit freundlichen Grüßen Helmut Bitter |