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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 855

Thema: 2 Lohnarten

2652 mal gelesen   2652 mal gelesen
Ramona Walther
Verfasst am 15.02.2012 um 10:32 Uhr
Hallo, ich habe eine Mitarbeiterin die Stundenweise in Haushalten tätig ist und auch gelegendlich Büroarbeiten übernimmt. Nun wollte ich Ihre Stunden in den Haushalten als Stundenlohn eingeben und für die Arbeit im Büro mit einen Gehalt eingeben(keine festen Stunden, da monatlich unterschiedlich eine pauschalen Betrag) Darf ich dies so tun? (geringfügig) MFG Ramona Walther
Christiane Nettler
Verfasst am 15.02.2012 um 11:35 Uhr

Hallihallo!

Soweit ich weiss, kennt das Programm nur "entweder/oder" bei Stundenlohn/Gehalt. Das betrifft das Häkchen bei "Anzahl Wochenstunden" (Dies ist relevant für die Meldung der Arbeitsstunden an die Berufsgenossenschaft, nicht wirklich wichtig. ) Also abrechnen könnte man trotzdem - aber:

Bei einer SV-Prüfung könnte es sein, dass der Prüfer die Monatspauschale moniert, und eine Stundenabrechnung sehen will. Daher würde ich für die Pauschale einen  fiktiven Stundenlohn festlegen und  jeden Monat gleichbleibend  eine feste Stundenzahl abrechnen.  Dann hat man 2 Stundenlohnposten und das anfangs beschiebene Abrechnungsproblem ist auch umgangen.

Grüsse aus dem stürmische Hannover

MfG Christiane Nettler

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 15.02.2012 um 13:06 Uhr

Hallo,

die Lohnarten Stundenlohn und Gehalt können in LohnFix kombiniert werden.

Arbeitgebern sollte als Entscheidungsbefugnis verblieben sein, die Lohnabrechnung zu gestalten.
Beispielsweise gilt:
1.Pflicht zur Stundenerfassung besteht nur in Branchen mit Mindestlohn-Tarifverträgen (Hinweis in LohnFix-Hilfe-> Stundenzettel)
2. die angebotenen Lohnarten sind die steuer- und SV-rechtlich möglichen Lohnarten und deshalb können sie aktiviert werden. Wenn es eine Kollision gibt, sollte sich  
a) die Plausiprüfung melden und
b) ist ein nicht so kundiger Anwender natürlich veranlasst, die Erläuterungen im Hilfetext zu lesen und zu berücksichtigen.
Die Plausiprüfung meldet sich zB bei Ãœberschreiten von bestimmten Grenzen (geringfg. Beschäftigung, Geringverdiener).
3. Einmalzahlungen als ein Beispiel können immer zu anderen Lohnarten hinzukommen.

Im Falle von Problemen mit Prüfern geben Sie gerne die Information darüber an uns weiter, um das Prüfproblem auf eine allgemeinere Ebene zu heben. Mit der einer generellen Software im Rücken lässt sich einem Einzelproblem anders gegenübertreten.

In diesem Sinne wünsche ich Mut zur Abrechnung,
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

PS
1. für Haushalte kann in der Firmenverwaltung das Häkchen 'ist ein Haushalt' gesetzt werden. Die Pauschalabgaben bei geringfg. Beschäftigung sind deutlich niedriger.

2. Als Exkurs eine (seltene) Prüfungsbegebenheit, bei der sich unsererseits nichts ausrichten lässt:
In einzelnen Branchen mit SFN-Zuschlägen wird verlangt, diese auch dann zu zahlen nach dem Durchschnitt der Vergangenheit, wenn der Mitarbeiter in Urlaub ist. Der SFN-Zuschlag im Urlaub wird wie normaler Lohn behandelt, er ist nicht steuer- und SV-frei. Hat der Betrieb den Urlaubs-SFN-Zuschlag nicht bezahlt, verlangten Prüfer die SV-Abgaben darauf, selbst wenn der Urlaubs-SFN-Zuschlag auch im Nachhinein nicht bezahlt wurde.
Das ist kurios (es geht um den Zuschlag, nicht um den Basislohn) bzw. einfach nur absurd! Die Lohn-Prüfung durch die SV wird zur Prüfung von Tarifverträgen missbraucht. Hier können sich Arbeitgeber nur an ihren Verband wenden, was auch immer das an Hilfe bedeuten mag (der Tarifvertrag wurde ja vom Arbeitgeber-Verband ausgehandelt ...).

Christiane Nettler
Verfasst am 15.02.2012 um 13:41 Uhr

Hallo Herr Bohnen,

da muss ich aber mal einhaken. Kombiniert man Gehalt und Stunden ohne "Gehaltshäkchen" , meckert die Plausiprüfung. Es werden in der BG-Liste dann nur die Stundenlohnstunden gezählt. Setzt man ein "Gehaltshäkchen, ist die Plausiprüfung still. Es werden dann die (Gehalts)Wochenstunden in der BG-Liste berechnet.

Nachtrag: Dass der Prüfer bei uns nach Stundenabrechnungen fragt, kann natürlich mit Mindestlohn o. ä. zusammenhängen (Gastronomiebetrieb). Allerdings gibt es den Mindestlohn meines Wissens für uns erst seit Jahresanfang.

MfG Christiane Nettler

U.Bohnen
Verfasst am 16.02.2012 um 15:09 Uhr

Das ist richtig, dass bei der Lohnart 'Gehalt' dann auf der Karteikarte Betrieb hinter 'Anz. Wochenstunden' ein Häkchen gesetzt sein sollte. Die Arbeitsstunden (nur in der UV-Meldung weitergegeben) berechnen sich dann aus dieser Angabe bei Anzahl Wochenstunden.
MfG Ulrich Bohnen

LohnFix-Team Helmut Bitter
Verfasst am 17.02.2012 um 10:26 Uhr

Guten Morgen,

noch ein kleiner Hinweis zu dem BG-Stunden-Thema.

Die Berechnung der Monatsstunden bei der Lohnart Gehalt wird auf der Lasche „Betrieb“ durch die Angabe der „Anzahl Wochenstunden“ und mit dem Häkchen dahinter berechnet:  (eingegebene Anzahl Wochenstunden / Anzahl Wochentage aus den Stammdaten Firmenverwaltung ) x Arbeitstage des jeweiligen Monats.

Wenn diese Monatsstunden bei der Lohnart „Gehalt“ für einen Betrieb z.B. bei schwankenden Arbeitszeiten nicht genau genug sind, kann man in LohnFix die genauen Monatsstunden eingeben (leider haben wir das noch nicht in der LohnFix-Hilfe beschrieben). Dazu gehen Sie wie folgend vor:

-  entfernen Sie auf der Lasche „Betrieb“ hinter der Angabe der „Anzahl Wochenstunden“ das Häkchen (dadurch werden nur die Stunden bei der Lohnart „Stundenlohn“ für die BG-Liste summiert)

-  dann geben Sie auf der Lasche „Lohn“ zusätzlich eine Zeile „Stundenlohn“ ein. Hier geben Sie in der Spalte „Kommentar“ ein Schlüssel-Kennwort (Text) „BG-LISTE“ ein und in der Spalte „Anz.“ geben Sie die gewünschten Monatsstunden für die BG-Liste an. In der Spalte „Euro/Anz“ wird Null eingetragen. Durch das Schlüsselwort „BG-LISTE“ wird die Anzahl Monatsstunden in der BG-Liste aufgeführt. 

Natürlich kann wie hier dann auch bei gemischter Angabe von 2 Lohnarten „Gehalt“ und „Stundenlohn“ für den Anteil „Gehalt“ eine solche extra Zeile „Stundenlohn“ – „BG-LISTE“ eingefügt werden, in der dann nur für den Gehaltsanteil die Monatsstunden für die BG-Liste angegeben und mit den Stunden der Lohnart „Stundenlohn“ zusammen gezählt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Bitter

Susi Heid
Verfasst am 17.02.2012 um 10:53 Uhr

Superklasse, denn ich habe bei Mitarbeitern manchmal auch wegen fehlender Arbeit weniger Stunden;
aber der Wert der eingegeben ist, wird vom Programm automatisch verdoppelt!?!

Liebe Grüße
Susi Heid