Pott |
Verfasst am
20.02.2012 um 12:58 Uhr
Hallo, haben eine Mitarbeiterin mit 15 Wochenstunden bisher KV+ PV -pflichtig, die außer diesem Einkommen auch selbständige Einkünfte erzielt. Nun hat Ihre KV (BEK-GEK) festgestellt, dass sie ab dem 01.02.2012 in ihrer Beschäftigung bei uns nicht mehr als KV- und PV- pflichtige Beschäftigte gilt. Aber mit Versicherungspflicht für die RV und Arbeitsförderung. Muss sie mir jetzt eine bescheinigung über alle Einkünfte bzw. ihrer KV vorlegen oder wie berechne bzw. gebe ich ihren Zuschuss nun ein? Schon mal danke im voraus. |